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Hallöchen Frau Bader, folgendes Problem. Mit den Eltern meines Partners hatten wir noch nie ein vernüftiges Verhältnis. Ich bin mit ihm auch nicht verheiratet. Unser Sohn ist 15 Monate alt und die Schwiegereltern waren in der ganzen Zeit 4 mal hier (sie wohnen 11km von uns entfernt). Wir waren alle drei auch nicht bei Ihnen. Dafür gibt es leider viele negativen Vorkommnisse die vorgefallen sind. Und leider halten sie auch nichts von Ordnung und Sauberkeit.Und Alkohol spielt auch eine große Rolle bei denen. Und das stört uns. Wir verweigern ihnen ihr Enkelkind nicht, haben ihnen gesagt, dass sie kommen können wann sie wollen. Als Antwort haben wir erhalten; Wir sollen doch mal überlegen, wer älter ist. Also sie kommen nicht, wir haben zu kommen. Meine Schwiegermutter hat zu ihrem Sohn,meinem Partner folgendes gesagt: "Sie habe im TV gesehen, da haben Schwiegereltern ihre Schwiegertochter verklagt, weil sie ihnen das Enkelkind verwährt haben und Recht bekommen." Und wenn wir nicht bald mal unseren Arsch (tschuldigung, aber so wortwörtlich hat sie es gesagt) zu denen bewegen, machen sie auch eine Klage. Wir verweigern denen aber nicht unseren Sohn. Sie können jederzeit kommen. Ich muß dazu sagen, in der Zeit wie unser kleiner Phillip auf der Welt ist, haben sie sich einen Dreck um ihn gekümmert. Sie prallen im Dorf sogar damit, dass sie ein Recht auf Ihr Enkel haben und gewinnen werden. Können sie solch eine Klage machen? Was passiert dann? Was raten Sie uns? Ich verzweifle noch. Als ob sie unser Leben nicht schon genug strapaziert haben. Ich träume schon schlecht. Sehe im Traum den Schwiegervater sturz betrunken vor unserem Haus stehen und zu randalieren. Und will mir meinen Phillip weg nehmen. Ich will das diese Träume aufhören. Kann ich überhaupt etwas tun bzw. erreichen? Mfg Mama Anke, Heiko und klein Phillip
Hallo, allgemein sagt man, dass der Umgang zwischen Kind und Großeltern gefördert werden soll, weil das Kind zu seiner Oma/ Opa eine ganz besondere Art von Beziehung hat. Dies hat aber seine Grenze, wenn das gesundheitliche/ seelische Wohl in Gefahr ist. .Ein Gesetz gibt es darüber aber nicht. Gruß, NB
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hallo... nicht einschüchtern lassen... Sie verweigern ja den Umgang nicht... haben halt Ihre Forderung bezüglich wo der Besuch stattfinden soll... Find ich total verständlich, zumal wohl Alkoholprobleme vorhanden sind. Rufen Sie doch auch mal beim Jugendamt oder beim Familiengericht an. LG und viel Glück Heike
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