Cissie
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein Kind aus einer früheren Beziehung, für das ich bis zu meiner jetzigen Ehe Unterhaltsvorschuss erhielt. Der Vater ist weiterhin nicht zahlungsfähig. Ich habe auch ein Kind mit meinem Ehemann. Die Ehe wird nächsten Monat geschieden. Kann ich für mein großes Kind nun erneut Unterhaltsvorschuss beziehen? Danke
Hallo, ja, der Anspruch lebt wieder auf. Liebe Grüße NB
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