Tulpe2023
Hallo , ich bekomme für meine Kinder UV.Meine Tochter wird bald 13 und ich habe einen Brief bekommen ,dass ich einen Job mit 600€ brutto nachwiesen muss ,um den Unterhaltsvorschuss weiter bis zum 18 Lebensjahr zu bekommen .Derzeit bin ich noch in Elternzeit. In meinem bisherigen Job habe ich 900€ sprich 790 € brutto bekommen . Wird es mir trotzdem gezahlt ,auch wenn ich jetzt noch in der Elternzeit bin oder nicht ? Liebe Grüße
Hallo, Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient. Wenn Sie mit Ihrem Lebensgefährten zusammen ziehen, sind Sie eine Bedarfsgemeinschaft und erhalten kein SGB II mehr. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Es zählt was man verdient. Nicht eventuell verdienen könnte. Bekommst Du noch Elterngeld?
Tulpe2023
Ja ich bekomme noch Elterngeld.Dazu UV ,Kindergeld und Wohngeld .Mein neuer Lebensgefährte nicht verheiratet geht Vollzeit arbeiten .
Kaiserschmarrn
Ja, wenn man kein Bruttoeinkommen von 600 Euro hat, besteht dann kein Anspruch mehr. Das hat mit der Günstigenprüfung zusammen. Wenn bei dir aber UV wegfiele, würde sich Wohngeld erhöhen, da dort ja UV als Einkommen angerechnet wird. Wenn du wieder arbeitest, würde ich einen neuen Antrag auf UV stellen.
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