Mitglied inaktiv
ich trag es nochmal hier,falls sie nur neue Fragen beantworten. Von der Arge hat er nie was gehört,sei es bei der Trennung oder zwischendurch,es wurde nie etwas angefordert.
Hallo, und wer fordert dann rückwirkend Unterhalt? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ich weiss nicht ob etwas rückwirkend gefordert wird,ich möchte nur wissen ob die Arge fordern können,erstmal geht es um die Kinder,da zahlt er ja seinen UH,aber sie bekommen auch noch Leistungen von der Arge. Zu holen wird nichts sein,da er durch unser gemeinsames Kind wohl zum Mangefall werden wird oder gerade so an den Mindestunterhalt kommt,nach unseren Berechnungen. Aber wenn etwas überbleiben würde ,könnten sie dann rückwirkend für sie etwas fordern oder nicht? Seine Jungs sind jetzt 8 und 12 Jahre alt,ich frage mich warum sie nicht zumindest TZ arbeiten muss,sie geht ein paar Stündchen. Ich kenn es nur von Bekannten da werden die Mütter ab dem 3 Lj. der Kinder dazu verdonnert sich einen Job zu suchen.
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