LuisEmil
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Elternzeit und Arbeitsstelle. Ich schildere Ihnen hierzu mal meine Situation: Ich habe bereits einen Sohn, der im im März 3 Jahre alt wird. So läuft bei meinem alten Arbeitgeber die Elternzeit aus. Allerdings bin ich wieder schwanger und bekomme mein 2. Kind Anfang Juni. Um meinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren, müsste ich wahrscheinlich zum Ablauf der ersten Elternzeit bis Mutterschutz wieder arbeiten? Kann mich mein AG auch kündigen bzw. hat er auch das Recht mich gar nicht mehr aufzunehmen? Da ich in einem körperlich anstrengenden Bereich arbeite, kann es auch sein, dass ich nicht bis zum Ende arbeiten kann.Wenn ich dann eine Krankmeldung/Berufsverbot abgebe, muss er mir dann trotzdem meinen Lohn zahlen und Mutterschaftsgeld? Am wichtigsten ist mir aber die Frage ob er meine Wiederaufnahme verweigern kann? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, natürlich dürfen Sie ihre Arbeit wieder aufnehmen, der Arbeitgeber darf nicht kündigen, da Sie schwanger sind. Wenn Ihr Frauenarzt oder das Gewerbeaufsichtsamt der Meinung ist, dass die Arbeit zu anstrengend ist, bekommen Sie ein Beschäftigungsverbot. Dann müssen Sie nicht mehr arbeiten und erhalten den vollen Lohn weiter. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Er muss dir einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Und du musst arbeiten gehen. Er könnte dich auch freistellen bei vollem Lohnausgleich. Es kann auch ein BV geben, ebenfalls mit vollem Lohnausgleich. Er könnte auch fragen, ob du dich beurlauben lässt, aber dann gibts kein Geld. Gruß Sabine
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