Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hòhe Elterngeld beim 2. Kind?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hòhe Elterngeld beim 2. Kind?

Zoeygirl15

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Hallo, Ich bin zum 2. Mal schwanger (ET 18.12.2016). Mein erstes Kind wurde am 11.08.2015 geboren, und befinde mich derzeit noch in Elternzeit bis 10.08.2016. Wie berechnet sich mein Elterngeld für das 2. kind? Habe vor dem 1. Kind durchgehend gearbeitet und werde am 11.08.2016 wieder beim gleichen AG beginnen mit 15 Stunden. Mit freundlichen Grüssen Zoey


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird der Verdienst der letzten 12 Mo. genommen - die Monate, in denen man EG o MG bekommen hat, werden rausgerechnet. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du solltest entweder die Elternzeit verlängern bis zum Tag vor neuem Mutterschutz, oder aber bis zum neuen Mutterschutz Vollzeit arbeiten. Dann bekommst Du Mutterschutzgeld in Höhe des Vollzeitgehaltes. Bei Deinem Vorhaben müsste der Hauptvertrag ja geändert werden und dementsprechend würdest Du Mutterschutzgeld in Höhe der Teilzeitbeschäftigung bekommen. Das neue Elterngeld errechnet sind bis August aus dem Verdienst vor dem ersten Kind, September und Oktober mit dem was Du verdienst. Gehe davon aus der Mutterschutz beginnt im November oder ? Durch den Geschwisterbonus ( 10% ) kommt es dann nahezu auf das gleiche Eltermgeld hinaus. Wenn Du voll arbeitest sogar mehr.


Zoeygirl15

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Hallo, vielen Dank für die Antworten. Also zusammenfassend werde ich als Bemessungsgrundlage fürs Elterngeld für Kind 2 10 Monate aus arbeitsentgelt vor Kind 1 und 2 Monate aus Teilzeitbeschäftigung vor Kind 2 erhalten?! Meine Muschufrist beginnt im November.


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