Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Höhe Lohn Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Höhe Lohn Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit

Kristina4186

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Guten Morgen, wir denken aktuell über ein zweites Kind nach. Unser erstes Kind ist 15 Monate alt. Die ersten 12 Monate hatte ich Elternzeit ohne Tätigkeit. Seit November arbeite ich Teilzeit in Elternzeit (25h/Woche, 60%). Meine Elternzeit endet im Juli, bis dahin geht es so weiter. Nun meine Frage: Wenn ich ab Sommer ein Beschäftigungsverbot aufgrund einer zweiten SS hätte (das bekomme ich aufgrund meiner Tätigkeit auf jeden Fall), was wäre dann die Grundlage für den Lohn ab Sommer? Soweit ich das MuSch-Gesetz verstehe, darf ja die Teilzeit-Tätigkeit in der Elternzeit nicht als Grundlage genommen werden, auch wenn es in die drei Monate vor der aktuellen SS fällt, richtig? Wäre es dann das Gehalt vor der ersten SS auf Grundlage der ab August eigentlich wieder geplanten Vollzeittätigkeit? Vielen Dank! Kristina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, relevant erst nach der EZ. Und dann bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Dein Gehalt bemisst sich auf den aktuellen Vertrag dann. Also innerhalb der EZ der Teilzeitvertrag und NACH EZ dann danach was vereinbart ist. Ist es vollzeit dann vollzeit, kannst du nur weniger dann danach


mellomania

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du erhälst das, was du ohne bv erhalten würdest. und zwar so, wie dein kind betreut ist und du arbeiten kannst. du musst ja vereinbaren, wie du nach der EZ arbeitest. wenn du dann ein bv erhälst, bekommst du das weiter. du kannst aber NICHT vollzeit vertraglich vereinbaren in dem wissen, nicht vollzeit arbeiten zu können weil dein kind nicht betreut wäre. dies ist voraussetzung für ein bv. wenn du nur teilzeit arbeiten kannst, dann eben teilzeit.


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