Maria Weber
Hallo Frau Bader, ich bin bei einem Personaldienstleister als externe Kraft beschäftigt. Dies zieht nach sich, dass ich in meinem Arbeitsvertrag nur ein sehr niedriges tariflich bedingtes Gehalt von 12€/Std habe. Ich habe bis jetzt dort allerdings immer deutlich mehr verdient (ca. 17€/Std), weil ich einen Zuschlag für meinen Einsatz beim Kunden bekommen habe. Dieser Zuschlag wurde mir schriftlich bis zum Einsatzende zugesichert. Der Kundeneinsatz (welcher von Beginn meiner Beschäftigung an dort lief) hat geendet, weil ich nach 5 Monaten dort in Mutterschutz mit anschließender Eltz gegangen bin. Ich habe also immer dieses deutlich höhere Gehalt verdient und nie nur die 12€ aus dem AV. In der Eltz bin ich wieder schwanger geworden und aufgrund von Beschwerden, war ich direkt nach der Eltz krankgeschrieben und wurde nach 1 Monat AU ins Beschäftigungsverbot geschickt (in welchem ich noch immer bin und bis zum Mutterschutz auch sein werde). Ich habe nach der letzten Elternzeit (die genau 1 Jahr ging) also nicht einen Tag arbeiten können. Jetzt hat mein Arbeitgeber mir für die AU nach der Eltz nur das Gehalt aus dem Arbeitsvertrag gezahlt. Müsste er aber als Personaldienstleister nicht den Mittelwert der letzten 3 gearbeiteten Monate zahlen, also in diesem Fall, das deutlich höhere Gehalt, welches ich im letzten Kundeneinsatz verdient habe??? Würde mich sehr freuen, wenn Sie Licht ins Dunkle bringen könnten. Danke!
Hallo, den Zuschlag, den der Kunde bezahlt hat, muss der AG nicht übernehmen, Liebe Grüße NB
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