Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Höhe Gehalt/ Elterngeld bei BV nach Krankschreibung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Höhe Gehalt/ Elterngeld bei BV nach Krankschreibung

Steffi1509

Hallo, Ich bin aktuell in der 9. Woche schwanger und momentan wegen extremer Übelkeit krank geschrieben. Wie verhält es sich, wenn ich nun ins Krankengeld falle und dann ( im Bezug Krankengeld ) wegen Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalte? Bekomme ich dann ab dem Zeitpunkt des BV mein volles Gehalt oder nur die Höhe des Krankengeldes und wie berechnet sich dann das Elterngeld? Vielen Dank vorab für eine Info.


Hallo, die Krankschreibung geht im Beschäftigungsverbot immer vor. Also auch das Krankengeld. Da es sich aber um eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt mindert sich das Elterngeld nicht. Liebe Grüße NB


Felica

Um ein BV zu bekommen müsstest du arbeitsfähig sein. Nur Übelkeit langt da also genauso wenig aus wie Risikoschwanger. Es besteht davon ab Hoffnung das es ab der 12-14ten SSW besser wird. Wenn BV bekämmst du aber das was du eben auch ohne dieses bekommen würdest. EG wird nicht gekürzt wenn du eine AU oder Krankengeld bekommst wenn schwangerschaftsbezogen. Anders wenn du dir ein bein brichst und deshalb KG beziehst. BV gibt auch keine Kürzung beim EG.


Steffi1509

Dass ich wegen Übelkeit kein BV bekomme weiß ich. Ich habe wegen Fehlgeburten und einer bestehenden Erkrankung eine Risikoschwangerschaft und deswegen die Empfehlung der Ärzte zum BV. Ich möchte dies aber nicht zwingend. Es geht mir hier darum, dass ich eigentlich noch warten möchte, wie es mir weiterhin geht und dann entscheiden, ob BV oder erst mal nicht. Problem ist nur, dass ich jetzt schon die 4. Woche krankgeschrieben bin und ich noch nicht arbeitsfähig bin und somit ins Krankengeld fallen werde. Ich möchte einfach wissen, wie es dann finanziell aussieht, wenn ich z.B. noch 4 Wochen krankgeschrieben wäre und dann direkt ein BV bekäme. Lieben Dank!


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