hm.irm
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich der Berechnung des Elterngeldes und hoffe, dass Sie mir pauschal antworten können. Und zwar ist folgende Situation: ich habe im März 2013 entbunden und bin seit dem, noch bis 30.06., in Elternzeit. Anschließend läuft mein Arbeitsvertrag mit 30Wochenstunden ganz normal weiter. Jetzt bin ich wieder schwanger (Termin Ende Januar), bekomme aber kein Beschäftigungsverbot (bei der ersten Schwangerschaft wurde mir das sofort ausgeschrieben). Wenn sich mein Zustand aber nicht enorm verbessert, werde ich wohl länger krank geschrieben werden, als "nur" 6Wochen. Ich arbeite im öffentlichen Dienst, mein Verdienst wäre also höher, als vor dem ersten Elterngeld und ich hatte auch in 2012 eine andere Steuerklasse beantragt gehabt die aber, soweit ich das beurteilen kann, nicht für das Elterngeld angerkannt wurde. Wovon müsste ich jetzt ausgehen, wenn ich wissen will, wie das Elterngeld berechnet wird, mal angenommen, ich wäre im Ernstfall die ganze Zeit bis zum Mutterschutz krank geschrieben? Welche Monate werden dann in die Rechnung eingezogen und zu welchen Prozenten? Vielen Dank im Voraus, für Ihre Bemühungen! LG
Hallo, Krankschreibung aufgrund der SchwS darf sich nicht zu Ihrem Nachteil auswirken! http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dafür ist als erstes wichtig zu wissen ob die Krankschreibung aufgrund schwangerschaftsbedingtee Erkrankungen erfolgt oder wegen anderer Erkrankungen. LG Sabine
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