Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim zweiten Kind nach vorheriger Krankschreibung wegen Totgeburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld beim zweiten Kind nach vorheriger Krankschreibung wegen Totgeburt

User-1724852415

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Sehr geehrte Frau Bader, im Juli letzten Jahres kam unser Sohn in der 39. Schwangerschaftswoche tot zur Welt. Seit dem Ende der Mutterschutzfrist bin ich als Mutter aufgrund dessen krankgeschrieben. Nun ist unsere Frage, ob es trotz der Krankschreibung einen Anspruch auf Elterngeld bei einem Folgekind gibt und wenn ja, wie sich dieses berechnen würde!? Im Internet haben wir folgenden Gerichtsbeschluss gefunden: https://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/elterngeld-elternzeit/volles-elterngeld-nach-fehlgeburt - ist dieser auch für unsere Situation zutreffend? Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist wirklich schlimm, mein Mitgefühl. Weiter unten schreiben Sie jedoch, dass sie zur Zeit Arbeitslosengeld 1 erhalten, geht der Krankschreibung vor, d.h., diese Monate werden mit null Euro berechnet. Liebe Grüße NB


Dojii

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Solange du noch eine Arbeitsstelle hast, zu der du wegen der Krankschreibung nicht zurückgekommen bist und nicht "arbeitslos" zuhause, greift das Urteil auch bei dir. Es ist egal, wegen welcher Schwangerschaft du krank geschrieben bist, es muss nicht die aktuelle sein. Wichtig ist, dass der Arzt dir attestiert, dass du aufgrund der vorangegangenen Schwangerschaft und deren Folgen weiterhin krank geschrieben bist und keine andere Begründung nutzt. Wenn du seit dem Beginn der Mutterschutzfrist der vorherigen Schwangerschaft bis zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist durchgehend krank geschrieben bist (und noch in einem Arbeitsverhältnis stehst), müsstest sich das Elterngeld für das jetzige Kind nach dem Gehalt von vor der vorherigen Schwangerschaft berechnen.


User-1724852415

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Mein Arbeitsvertrag ist im Mutterschutz ausgelaufen. Was macht das dann für einen Unterschied? Und woher kommt diese Information? Die KK zahlt mir ja momentan trotzdem ganz regulär Krankengeld, da ich bis zum Mutterschutz voll gearbeitet habe und in einem Arbeitsverhältnis stand. Wenn ich könnte würde ich nichts lieber machen als arbeiten gehen, bin aber durch den Tod meines Sohnes und das Trauma der Geburt arbeitsunfähig.


Dojii

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Das Problem ist, das Elterngeldgesetz schreibt vor, dass die Einkommensminderung durch die schwangerschaftsbedingte Erkrankung unmittelbare Folge eben dieser sein muss. Keine mittelbare. Das testet man mit einer einfachen Frage: Würdest du, wenn die Krankschreibung endet, sofort wieder am nächsten Tag arbeiten und Geld verdienen? Die Antwort ist hier leider nein, denn ohne Krankschreibung wärst du erst mal arbeitslos, bis du eine neue Stelle findest. Daher ist die Einkommensminderung nicht unmittelbare Folge deiner Krankschreibung sondern deiner Arbeitslosigkeit. Die Tatsache "Ohne Krankschreibung hätte ich mir wieder eine neue Arbeit gesucht" ist leider nicht ausreichend.


User-1724852415

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Woher weißt du das?


Dojii

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Das Gesetz schreibt in § 2b Abs. 1 BEEG: Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person (...) eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war (...) und (...) dadurch ein geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte. Das Zauberwort ist hier das letzte Wort im Text, "hatte" - und eben nicht "hätte". Dieser Teil des Gesetzes wird momentan rechtlich so ausgelegt, dass der Einkommensverlust wie gesagt unmittelbare Folge der Krankschreibung sein muss, nicht mittelbare. Eine Verschiebung aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung aus einer Arbeitslosigkeit heraus ist auf Basis der aktuellen Rechtslage nicht möglich. Das hilft es nur Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, gegen eine (mit Sicherheit) kommende Ablehnung des Widerspruchs zu klagen und die Richter zu überzeugen.


cube

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Gesetze stützen sich nicht auf das, was man getan hätte oder bereit wäre zu tun, wenn ... sondern auf die jeweils aktuelle Situation bzw. Fakten. Und da ist es nun mal so, daß du zur Zeit arbeitslos bist. Und ohne Gehalt würdest du im Falle einer Schwangerschaft als EG eben nur den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten. Die KK zahlt aktuell noch weiter Krankengeld auf Basis deines ehemaligen Gehaltes, weil die Krankschreibung noch zur Zeit eines bestehenden Arbeitsvertrages entstanden ist und seitdem ununterbrochen anhält. Sobald du keine AU mehr einreichst oder eine Lücke in den AU´s entsteht, wird auch die KK nichts mehr zahlen.


cube

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Hast du schon mal mit dem Arbeitsamt gesprochen bzgl. einer Meldung? Wenn deine Krankmeldung ausläuft (was ja grundsätzlich positiv wäre), wärst du ohne Meldung beim Arbeitsamt nämlich Hausfrau und mußt dich selbst oder über deinen Mann krankenversichern. Zweite Frage: meinst du nicht, es wäre sinnvoll, erst mal wieder wirklich gesund zu werden, sich einen Job zu suchen und dann über ein neues Kind nachzudenken?


User-1724852415

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Hallo Frau Bader, ich habe noch nie Arbeitslosengeld erhalten. Ich bin vom Mutterschutz direkt in die Krankschreibung gekommen.


Dojii

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Frau Bader antwortet nicht auf Antworten, du müsstest deine Frage noch einmal stellen. Allerdings ändert das leider nichts an der Rechtslage. Dir bleibt dann eben nur der Rechtsweg offen, gegen die Entscheidung der Elterngeldstelle vorzugehen und auf eine Änderung der Rechtslage durch richterliches Urteil zu hoffen.


User-1724852415

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Ok. Danke!


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