Andreatss
Hallo. Ich bin seit Ende der Elternzeit des zweiten Kindes krankgeschrieben. Ich arbeite nun seit 1 Monat. Jetzt bin ich schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot erhalten. Welches Gehalt steht mir zu? Ich habe ja die 3 Monate noch nicht "voll" die für die Höhe einbezogen werden? Liebe Grüße
Hallo, die Krankschreibung geht dem Beschäftigungsverbot vor. Solange Sie also krankgeschrieben sind, spielt ein Beschäftigungsverbot keine Rolle. Wenn die Krankschreibung endet (nachvollziehbar auch für die Krankenkasse) bekommen Sie in einem Beschäftigungsverbot den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB
mellomania
im bv erhält man das, was man ohne erhält.
Andreatss
Auch wenn ich die 3 Monate noch nicht gearbeitet habe?
mellomania
Hast du normales Gehalt oder schwankend mit schichtzulagen?
Andreatss
Ich habe normales Gehalt, aber war wie gesagt lange krankgeschrieben und vorher in Elternzeit
Mitglied inaktiv
Ja trotzdem. Die Zulagen werden im Mutterschutzlohn allerdings versteuert
Andreatss
Also dann muss ich keine Angst haben bezüglich Lohnkürzungen aufgrund der sehr kurzen Arbeitszeit? Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv
Paragraph 18 Mutterschutz Gesetz regelt das "Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen."
Andreatss
Danke liebe Frau Bader für ihre Antwort. Also auch wenn ich jetzt erst kurze Zeit wieder arbeite steht mir der Lohn in Höhe wie vor der Schwangerschaft zu? Mit freundlichen Grüßen
mellomania
du bekommst das was du ohne bv bekommst. du musst aber gesund sein! solange du krank bist ist ein bv nicht möglich. du kannst dich auch nicht gesund schreiben lassen obwohl du krank wärst um in ein bv zu gehen.
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