anno0203
Hallo, ich habe eine eventuell etwas kompliziertere Frage, auf die ich auch nach langer Recherche keine Antwort finden konnte. Und die Unsicherheit darüber bereitet mir Sorge ... Ich bin schwanger in der 11 SSW. Mein FA möchte mich begründet in ein individuelles BV schicken. Das Problem ist, dass ich bis Ende Juli Krankengeld erhalten habe, da ich länger (unabhängig der SS) erkrankt war (insgesamt lief der Krankengeldbezug durch die KK von Mitte April - Ende Juli). Jetzt weiß ich nicht, wie sich das Gehalt während des BV berechnet, denn die letzten 3 Monate vor BV habe ich ja gar keins erhalten. Ich habe Angst, dass der Betrag zu gering ist, und es finanziell nicht reicht. Ich freue mich, wenn hier jemand die Antwort weiß :) Grüße A
Hallo, 1. Die Arbeitsunfähigkeit geht dem Beschäftigungsverbot vor. Es wird auch nicht gelingen darzustellen, dass plötzlich die Krankheit zu Ende ist und ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Da wird die Krankenkasse nachfragen. 2. Der Frauenarzt ist nur dann für ein Beschäftigungsverbot zuständig, wenn es ein Ausnahmefall ist, zum Beispiel Mobbing. Ansonsten hat der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot auszusprechen. Der Arbeitgeber kann das Beschäftigungsverbot des Frauenarztes anzweifeln. 3.Während eines Beschäftigungsverbotes erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB
mellomania
arbeitest du jetzt wieder? ist die krankheit vorbei? das ist wichtig, denn nur wenn du prinzipiell arbeitsfähig, also gesund ist, kann ein bv ausgestellt werden. im bv erhälst du das was du ohne bv erhalten würdest.
anno0203
Hallo alle, wie verhält es sich, wenn zwischen der Arbeitunfähigkeit und dem BV Tage liegen, an denen ich arbeite? Das ist nämlich der Fall. Das schließt sich nicht übergangslos an die AU an, und hat auch nicht den selben Grund (das würde ja auch gar nicht gehen). Grüße A
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