Dabadü
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich im 13. Monat meiner Elternzeit und habe 18 Monate genommen,mein Elterngeld auch auf die 18 Monate aufgeteilt. Wenn ich jetzt erneut schwanger werden würde, wird ja nicht das Gehalt vor der ersten Schwangerschaft angesetzt und Ausklammerungsmonate kommen nicht in Betracht, da sie sich auf einen Bezugszeitraum von einem Jahr beziehen und nicht auf den Auszahlungszeitraum richtig? Da der Bezugszeitraum ja nun vorbei ist, könnte ich eine Nebentätigkeit aufnehmen? Auch bei einem fremden Arbeitgeber mit Zustimmung meines alten Arbeitgebers? Wieviele Stunden dürfte ich arbeiten? Gibt es eine Gehaltsgrenze? Wenn sich alles auf einen Bezugszeitraum von einem Jahr errechnet, dürfte ich ja theoretisch ab dem 13. Monat so viel verdienen wie ich möchte oder? Die Frage hatte ich schon bei der Elterngeldstelle im letzten Jahr gestellt und leider eine falsche Auskunft bekommen. die Dame meinte,dass das Gehalt vor der ersten Schwangerschaft zum Ansatz kommen würde,egal ob man 1,2 oder 3 Jahre Elternzeit nimmt. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und schön,dass es Sie gibt;-) Daba
Hallo, Sie dürften bis zu 30 Stunden arbeiten, der Arbeitgeber muss gefragt werden. Eine Gehaltsgrenze gibt es nicht, wenn sie kein Elterngeld mehr bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du darfst bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Die Höhe selbst ist dabei nebensächlich. Eben mit Zustimmung deines Arbeitgebers. Und, solltest Du jetzt schwanger werden wird es (evtl) eine Mischkalkulation, ein Teil der Monate von nach dem ersten Geburtstag deines Kindes und evtl auch noch 0-1-2-3 von vor dem Mutterschutz von Kind1. je nachdem ob Du bereits schwanger bist, wie schnell Du schwanger wirst und wann genau das Kind dann kommt. Weil ausgeklammert werden die ersten 12 Monate Elterngeld und die Mutterschutzzeiten.
Dabadü
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir bitte nochmal auf die Sprünge helfen? Wie meinen Sie das wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme? Ich habe es so verstanden,dass man die Monate ausklammern darf, in denen man Elterngeld bezieht. Nun bekomme ich die 18 Monate Elterngeld, wobei ich die 6 Monate aber nicht ausklammern kann, da sich das immer nur auf den Bezugszeitraum von einem Jahr bezieht. Ich habe ja nur die Auszahlung verlängert. Ist dann also die Höhe des Gehalts egal,auch wenn ich noch Elterngeld beziehe? Die ersten 12 Monate sind ja nun vorüber... Vielen Dank nochmals...
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