Hallo zusammen,
Seit April 2011 bin ich in Elternzeit, dass heißt meine Tochter ist jetzt 2,5 Jahre und meine Elternzeit ist im April 2014 beendet ( ich habe auf 3 Jahre verlängert, da kein KiGa Platz für meine Tochter vorhanden war )
Zum finanziellen Hintergrund:
Im ersten Jahr habe ich Elterngeld erhalten (also April 2011-April 2012)
Im zweiten und jetzt im dritten Jahr bekomme ich Unterstützung durchs Jobcenter
Ich befinde mich noch immer in einem festen Arbeitsverhältnis in ungekündigter Position!!
Jetzt bin ich in der 7ten Woche Schwanger und voraussichtlicher Geburtstermin ist der 02.August 2014
Ab August 2014 kann Kind 1 dann auch in den Kindergarten ;-)
Wie sieht das dann mit dem Elterngeld für das zweites Kind aus?
Danke für antworten
von
Maja18042011
am 07.12.2013, 18:15
Antwort auf:
Höhe Elterngeld 2tes Kind ?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2013
Antwort auf:
Höhe Elterngeld 2tes Kind ?
Wie möchtest Du arbeiten ab April wenn Kind 1 erst ab August einen Platz hat ?
Es gibt seit diesem Jahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung.
Elterngeld wird der Mindestsatz sein, welcher dann bei Dir aber voll beim Geld vom Jobcenter angerechnet wird.
Was ist mit dem Vater der Kinder ?
von
Sternenschnuppe
am 07.12.2013, 19:00
Antwort auf:
Höhe Elterngeld 2tes Kind ?
Wenn kein KiTa-Platz, warum dann nicht Tagesmutter? Mal vom Rechtsanspruch abgesehen.
Ansonsten, wenn Du im April nicht arbeiten kannst, weil Betreuung nicht vorhanden, dann wirst du da kündigen müssen. Gibt dann halt weiter Hartz4, weil mangels Kinderbereuung auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld1. Wenn doch Betreuung vorhanden, dann eben arbeiten bis zum neuen Mutterschutz. Gibt dann zumindestens ein paar Euro mehr als die 300 € Mindestsatz. Relevant für Eltermgeld sind die 12 Monate vor der Geburt des jeweiligen Kindes, und da war ja nichts bzw da sind wenn dann nur die paar Monate wenn Du eine Lösung wegen der Betreuung findest.
Mitglied inaktiv - 08.12.2013, 08:57