Corinna1306
Hallo am 13.6.16 habe ich mein erstes Kind bekommen und das Eltergeld wie folgt aufgeteilt: 8.16 bis 10.16 Eltergeld 2 Monate 10.16 bis 1.17 Elterngeld plus 4 Monate plus Teilzeitarbeit 16 h pW 01.17 bis 3.17 kein Elterngeld 2 Monate Teilzeitarbeit 16 h pW 03.17 bis 06.18 Elterngeld plus 12 Monate plus Teilzeitarbeit 16 h pW Mein zweites Kind soll am 25.1. 18 geboren werden. Liege ich mit meiner Berechnungsgrundlage und Annahmen richtig: 01.16 bis 03.16 Teilzeitgehalt 2 Monate 03.16 bis 06.16 Gehalt vor dem ersten Kind 3 Monate 07.16 bis 01.18 Teilzeitgehalt 7 Monate Muschugeld gibt es vom Teilzeiteinkommen? Erhalte ich von 01.18 bis 06.18 Eltergeld plus für mein erstes Kind weiterhin? Gibt es für das zweite Kind deswegen einen Abzug? Ich weiß es sind viele Fragen aber ich hoffe das Sie mir diese beantworten können. Vielen Dank schonmal und Grüße Corinna
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich bis einschließlich 03.01.2023 in Elternzeit für unser erstes Kind (*12.05.2020) befunden und während dieser Elternzeit in Teilzeit gearbeitet. Diese Elternzeit habe ich vorzeitig beendet um am 04.01.2023 erneut in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit für unser zweites Kind (ET 15.02.2023) zu gehen. Mein ...
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell im 3 Lehrjahr. Ende Mai habe ich meine mündliche Abschlussprüfung und zum 1. Juni habe ich meinen übernahmevertrag in vollzeit unterschrieben. Vorausgesetzt ich gehe zum 15. Juni ins beschäftigungsverbot, da ich im Einzelhandel arbeite und schon jetzt merke, dass ich wegen der schweren Lasten oder Stund ...
Guten Abend Frau Bader, ich bekomme im Dezember das letzte Mal Elterngeld ausbezahlt also Elterngeld Plus. Ich war bis jetzt ledig und hatte Steuerklasse1. Am Samstag letzte Woche haben wir geheiratet. Wir beantragen jetzt Steuerklasse 3 und für mich 5. Jetzt zu meinen Fragen. Bekomme ich mein Elterngeld weiterhin und in der selben Höhe? Muss ...
Hallo Frau Bader, ich habe meine Elternzeit von Kind 1 zum neuen Mutterschutz von Kind 2 vorzeitig beendet. Insgesamt bin ich 18 Wochen im Mutterschutz, da Frühgeburt. Jetzt habe ich mir mal den Zuschuss vom AG angesehen und gemerkt, dass dieser niedriger ist als im Mutterschutz von Kind 1. Mit den 13 € pro Tag von der Krankenkasse und dem Zusch ...
Hallo, Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind geboren und arbeite seit September 23 wieder teilzeit 15 Stunden. Mein zweites Kind kommt im September 24. Stimmt es das man die Höhe vom elterngeld wieder vom ersten Kind erreichen kann, Wenn man sich selbstständig macht? Reicht auch eine Tätigkeit wie prowin Vertreterin? Ich glaube hier wird ja a ...
Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K ...
Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto ...
Guten Abend Frau Bader, ich bin derzeit noch in Elternzeit (Kind 1), die eigentlich im Dezember enden würde. Nun bin ich jedoch erneut schwanger und würde aufgrund der Gegebenheiten meines Berufes sofort in ein Berufsverbot kommen ohne nur ein Tag gearbeitet zu haben. Bei Kind 1 habe ich bei Bekanntwerden der Schwangerschaft ebenfalls sofort ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Die letzten 10 Beiträge
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit
- Höhe des Urlaubsgeldes nach Elternzeit
- Bewerbungen während Elternzeit
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf