wonder_leo
Hallo Frau Bader, hallo zusammen, meine Frage ist etwas kompliziert, aber ich hoffe, diese einigermaßen verständlich ausdrücken zu können. Eine Arbeitnehmerin erhält vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe der Differenz zwischen ihrem gesetzlichen Netto der 3 letzten abgerechneten Monate und den 13,- € täglich, die sie von der Krankenkasse erhält. OK soweit verstanden! Aber wie ist es bei einer Arbeitnehmerin, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Hier heißt es: ...erhält einen Zuschuss zwischen den 13,- € täglich und dem gesetzlichen Netto. Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Beitragsanteile zur gesetzlichen Krankenkasse (der Beitragszuschuss zu einer privaten Krankenkasse wird schon nicht zum Bruttoentgelt gerechnet, ist daher nicht noch einmal abzuziehen, s. o.), zur Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Heißt das, das die freiwilligen KV- und PV-Beiträge gar nicht vom Brutto abgezogen werden dürfen und das Netto daher höher ist? Denn die Beiträge (KV und PV) sind ja freiwillig und nicht gesetzlich! Eine freiwillig Versicherte muss sich außerdem während der Elternzeit weiter freiwillig versichern (ca. 140,- € pro Monat), da wäre es doch nur fair, wenn sie auch einen höheren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhält. Ist das so? Vielen Dank schon mal für eure/Ihre Meinung...
Hallo, so kompliziert würde ich gar nicht denken. nach meiner Meinung wird es im Ergebnis genauso gerechnet wie bei Pflichtversicherten. Erst Abzug KK dann Berechnung Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Das ist richtig, es gibt hierzu auch eine Entscheidung des LAG Muenchen. Der KKBeitrag darf nicht abgezogen werden. LG
Lina_100
(LAG München, Urteil vom 27.11.2009, Az. 3 Sa 652/09)
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