Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader , Ich bin nun in der 35.SSW . Ich komme ursprünglich aus den USA bin aber als Baby adoptiert und habe seit baby an die deutsche Staatsbürgerschaft. Mein Partner ist Ägypter und lebt in Ägypten. Wir sind Nicht nach deutschem Recht verheiratet, was wie sich nun rausgestellt hat mehr als gut Ist . Plötzlich ist mein “ Mann” sehr sehr merkwürdig. Er sagt er will das alleinige Sorgerecht. Und eine Geburtsurkunde in Ägypten machen die kleine ist noch nicht mal auf der Welt und eine Vaterschaftsanerkennung gibt es nicht . 1. Ich lebe in Deutschland. Der Vater des Kindes in Ägypten. Ich bin in Deutschland nach wie vor singel beim Amt. mein “Partner “ wird in Deutschland demnach nicht in der Geburtsurkunde stehen , Gott sei dank. Und somit habe ich als Mutter die alleinige elterliche sorge oder ? Er will jetzt in Ägypten einfach eine Geburtsurkunde erstellen lassen. Das ist aber doch kriminell ? Die kleine ist nicht auf der Welt und ich werde ihm sicher nicht sagen wann sie geboren wird . Er meinte mit Geld geht in Ägypten alles . Ist das nicht strafbar. ? Ich werde die kleine in Deutschland zur Welt bringen und auch nicht nach Ägypten reisen . Wie soll das bitte gehen dass er einfach irgendwelche Dokumente erstellt ohne mich und ohne dass er Daten hat ? Und er kann der kleinen ja nicht einfach seinen Namen geben oder ? Ich habe echt Angst , und jegliches Vertrauen verloren . Auch meine Schwägerin vertraut ihrem Bruder nicht und hat Angst um die kleine und mich .Er meint eine Geburtsurkunde aus Ägypten wäre gut für die kleine . Kann er das wirklich machen ? Über jegliche Hilfe bezüglich meiner Frage wäre ich Ihnen sehr dankbar . Ich hatte eine turbulente Schwangerschaft . Und jetzt stehe ich erst recht unter Stress und weiß nicht mehr weiter. Viele Grüße
Hallo, es ist nicht so gut, den richtigen Namen zu schreiben, falls er ihn googelt. Lassen Sie das von der Redaktion unter info@usmedia.de ändern. Ansonsten sollten Sie versuchen, sich von seinen Drohungen nicht einschüchtern zu lassen. Was will er mit der gefälschten Geburtsurkunde? Das Kind kommt in D zur Welt, Sie haben das alleinige Sorgerecht und die Namenswahl (klar, dass Sie Ihren Namen nehmen). Vorausgesetzt, es gibt keine Ehe die hier anerkannt wird. In die Geburtsurkunde müssen ihn schon eintragen lassen, er ist der Vater. Ansonsten würde ich alles tun, aber bloß nicht nach Ägypten reisen. Denn da kann er Ihnen durchaus das Kind weg nehmen. Mit Ausländerrecht kenne ich mich nicht aus - vllt sollten Sie zum Ausländeramt gehen und dort den Fall schildern (für den Fall. dass er einreisen will u ein Visum braucht). Liebe Grüße NB
User-1753445573
Lass deinen Namen von der Redaktion löschen. Wenn er nach dir googelt .....
Felica
Du gehst bitte zum Standesamt und Jugendamt und lässt dich beraten. Keine Scheu. Und das möglichst nächste Woche.
luvi
Hallo, Bist du dir sicher, daß ihr nicht nach deutschem Recht verheiratet seid? Wenn du unverheiratet bist, hast du nach deutschem Recht das alleinige Sorgerecht. Die Vaterschaftsanerkennung würde ich so weit wie möglich rauszögern, denn mit der kann er das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wenn du das alleinige SR hast, kannst du über den Namen alleine bestimmen. In eurem Fall würde ich dem Kind nie den Namen des Vaters geben. Seid ihr nach deutschem Recht verheiratet, hat er das gemeinsame SR von Geburt an. Ich kann mir vorstellen, dass der Vater schon die Geburtsurkunde machen lassen kann, aber nicht auf legalem Weg. Ich hab den Eindruck, es geht dem Vater hier um eine Aufententhaltserlaubnis für D, um nichts anderes. Wende dich an das Forum info4alien.de. Hier geht's um ausländer rechtliche Fragen. Das Forum 1001geschichte.de könnte für dich auch interessant sein. LG luvi
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