seepferd12345
Hallo liebes Expertenteam, ich habe folgendes Problem bzw Fragen: ET: 18.07.16 Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit, von 01.05.2015-welcher leider vertragsgerecht zum 30.04.2016endete. Ich wurde aus gesundheitlichen Gründen in Dezember 2015 bis Vertrags Ende bzw bis zur Geburt nach dem mutterschutzgesetz Paragraf 3 bv geschrieben. Aufgrund des Vertragsendes habe ich mich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet und habe fristgerecht meinen Antrag auf Arbeitslosengeld sowie die Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur f. Arbeit abgeben. da ja das Arbeitslosengeld für den Zeitraum zwischen Vertragsende und Mutterschutzbeginn Grundlage zur Zahlung des Mutterschaftsgeldes durch die Krankenkasse ist. Dies ist auch soweit auch alles ok. Jetzt stellt sich folgendes Problem. Ich bekam von meiner Kk. Post, wo ich den Antrag zum Mutterschutzgeld ausfüllen sollte. Da war die Frage enthalten - besteht bzw bestand ein bv. Was ich mir ja beantwortet habe. Worauf mir nun meine Versicherung mitteilte das aufgrund des bv mir kein Mutterschaftsgeld zu steht. Ich mich nun Selbstversichern soll bzw in die Familienversicherung meines Mannes treten soll. Dazu kommt das ich absofort bis zur Elternzeit kein Geld mehr bekomme. Können Sie mir sagen ob das wirklich rechtens ist? wer in diesem Falle nun wirklich zahlen würde? Kann es denn sein, dass aufgrund von Krankheit/BV niemand einspringt und ich am Ende knapp 4 Monate, bis die Elterngeldstelle nach dem Mutterschutz übernimmt, kein Geld bekommen würde. Die Krankenkasse hat mir widersprüchliche Aussage gemacht. Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das Problem ist, das die Agentur für Arbeit davon ausgeht, dass Sie wegen dem BV dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Bitte die Frage noch mal stellen mit der Zustatzinfo: Können Sie Ihren Beruf grds. gar nicht wegen der Schwangerschaft ausüben? Liebe Grüße NB
Lina_100
Was genau, Krankheit oder BV?
Sternenschnuppe
Bekommst Du ALG1 denn ? Wenn ja, ist die Krankenkasse abgedeckt durchs Arbeitsamt. Weiss die Krankenkasse, dass Du ALG1 bekommst , ist das gemeldet? So wie es sich liest weiss die Kasse davon nix und dann ist es richtig was sie sagen. Bekommst Du kein ALG1 dann musst Du die Krankenkasse selbst zahlen, auch dann mit Elterngeld leider. Also da würde ich mal genauer beim Arbeitsamt nachfragen.
seepferd12345
Hallo, ja die Krankenkasse weiß das ich Arbeitslosengeld 1 für die 4 Wochen bekommen haben. Sie beziehen sich rein auf das gemachte kreuz in ihren Bogen ob BV besteht oder bestand . Lg
seepferd12345
Danke für die schnelle Antwort. Die Agentur für Arbeit, hat nie danach gefragt. Da ist auch alles super gelaufen. Ich bekam ganz normal mein alg 1 für den einen Monat zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Mutterschutz. Meine Vermittlerin nahm mich aufgrund der Kürze aus der Vermittlung raus. Ich befinde mich mittlerweile im Mutterschutz. Die Krankenkasse hat diese Frage gezielt gestellt, die ich natürlich wahrheits gemäß mit ja beantwortet habe. Die Krankenkasse beruft sich jetzt auf das Bv Da mein Arbeitsverhältnis zum 30.04 geendet hat, hat damit auch mein bv geendet. Also versteh ich jetzt das Problem der kk nicht. Lg
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