Mitglied inaktiv
Hallo Mein Mann hat einen Sohn aus früherer Beziehung. Kein Kontakt, da Mutter ihn verhindert. Wir haben nun ein gemeinsames Kind bekommen, ich bekomme nur 408 Euro Elterngeld. Nun hat die Unterhaltsklasse was geschrieben, dass wenn ich unter 770 Euro Eltermgeld habe, dass er dann auf 3 Unterhalsberechtigte steigt und eine Stufe herunterfällt. Leider schnall ich das nicht wirklich, kann mir das hier einer erklären ? Der Junge wird jetzt 6, und er hat noch ein Kind mit mir. Vielen Dank
Hallo, alles geklärt? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
D.h. mit 770 € wärst du in der Lage dich selbst zu unterhalten. Liegt dein "Einkommen" darunter muss dein Mann fiktiv für dich mit aufkommen. Dir steht zwar erstmal kein Zahlbetrag zu, aber auf dem Papier bist du die 3. unterhaltsberechtigte Person. Angenommen, dein Mann wäre in Stufe 5 eingruppiert, zahlt Betrag XY, so würde er automatisch in Stufe 4 eingruppiert werden, obwohl er nun nicht weniger verdient, aber ein Person mehr da ist, die von dem Geld mit lebt. Ist also ein Vorteil für euch, denn er zahlt dann einen geringen Betrag weniger Unterhalt. Ich hoffe, ich konnte dir das so näher bringen.
Mitglied inaktiv
Hallo Ja, danke, hab ich geschnallt *g* Nur das mit den Stufen nicht , er ist beim Gehalt süsse 4 Euro über den 1500. Super, 4 Euro mehr und darf dadurch 16 Euro mehr zahlen. Dann ist er in der 2. Stufe, richtig ? Würde dann also wieder zurückfallen auf alles bis 1500 Euro ? Sind 19 Euro weniger. Was wäre denn wenn er aber schon in der 1. Stufe wäre, da kann man ja nicht mehr zurückfallen ?
Mitglied inaktiv
Unter der 1. Stufe hat man immer einen Mangelfall, der individuell - und ganz anderes - berechnet wird. Gruß, Elisabeth.
Mitglied inaktiv
Dankeschön !
Mitglied inaktiv
Bei uns ist das so, das ja insgesamt 7 unterhaltsberechtigte Kinder, davon 1 barunterhaltsberechtigt und ich , da sind. Wir wurden bis auf Mindeststufe herabgestuft. Zwei Kinder blieben dabei völlig ausser acht,weil tiefer geht es ja nicht. Dann wurde gerechnet und siehe da, das Geld reicht trotzdem, um nicht als Mangelfall berechnet zu werden. Ein Richter sagte uns, es ist heute äusserst schwierig als Mangelfall durchzukommen. Ja, das mit den Stufen hast du so richtig erklärt.
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