Prinzenmama2010
Guten Morgen Frau Bader, Sie haben mir das letzte Mal geschrieben, dass mir kein Mutterschaftsgeld zusteht, da mein Mutterschutz in der Zeit des unbezahlten Urlaub fällt!Jetzt habe ich mit meinem Frauenarzt gesprochen, weil ich dann gerne arbeiten gehen möchte bzw.muss, da ich Alleinerziehend bin und es mit 2 Kindern finanziell ohne Mutterschaftsgeld es nicht schaffen kann.Mein Arzt kann mich aber nicht arbeiten lassen, wegen fehlender Immunität,zu hohem Blutdruck und Blutungen und hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt!Frage 1: Hebt sich mit meinem Beschäftigungsverbot der unbezahlte Urlaub von Juli bis September auf?Frage 2: Bekomme ich dann in den 3 Monaten mein normales Gehalt und anschließend Mutterschaftsgeld vom AG und der KK?Das ist mir durch eigener Recherche nicht ganz klar geworden und ich bitte sie mir zu helfen! Gruß Prinzenmama2010
Hallo, 1. Nein. Sie müssen dann mit Ihrem Arbeitgeber regeln, dass Sie den unbezahlten Urlaub rückgängig machen, und dann eben in das Beschäftigungsverbot gehen. 2. Ja, wenn der unbezahlte Urlaub rückgängig gemacht wird. Ohne den Vertrag zu kennen sag ich mal, dass der Arbeitgeber hierzu nicht verpflichtet ist. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Hm, ich sehe nicht, warum das Beschäftigungsverbot deinen selbstgewählten unbezahlten Urlaub aufheben sollte.. Gruß Sabine
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