Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hat der AG Anspruch auf eine Kopie der Geburtsurkunde?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Hat der AG Anspruch auf eine Kopie der Geburtsurkunde?

Rf81

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Guten Tag, hat der Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf den Erhalt einer Kopie der Geburtsurkunde? Und wenn ja, können bestimme Daten (Registernummer, Name von Kind und Mutter) geschwärzt werden? Vielen Dank für ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es kein besonderes schutzwürdiges Interesse am Schwärzen gibt, der nachzuweisen ist, halte ich es für unzulässig, die Urkunde zu schwärzen. Liebe Grüße NB


lilly1211

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Ist diese Frage dein Ernst? Bist du Vater oder Mutter des Kindes? Wenn du die Mutter bist kannst doch nicht auf dem Nachweis der Geburt (und ja, du wirst die Geburt nachweisen müssen wenn du Vergünstigungen wie Mutterschutz oder Elternzeit möchtest) deinen Namen schwärzen, welchen Sinn hätte das Papier dann noch als Nachweis? Wenn du der Vater bist dann weiß ich nicht ob du den Namen der Mutter schwärzen darfst, den des Kindes sicher nicht. Weil für dieses klar definierte Kind nimmst du ja Elternzeit.


luvi

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Hallo, Warum möchte der Arbeitgeber die Geburtsurkunde? Für die Elternzeit oder generell? LG luvi


Rf81

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Der Arbeitgeber möchte die Geburtsurkunde für die Elternzeit und die Befreiung vom Beitragszuschlag für Kinderlose. Das hier ein Nachweis erforderlich ist sehen wir ein, allerdings sehen wir nicht, dass im Falle des Vaters Namen des Kindes und der Mutter eine Rolle spielen. Auch bei der Anmeldung der Elternzeit war kein Name des Kindes angegeben (da noch unbekannt). Eine Zuordnung der Elternzeit ist doch über das Geburtsdatum möglich. Auch für den Nachweis der Elterneigenschaft des Vaters sind diese Informationen unerheblich. Daher die Frage, ob es wirklich eine gesetzliche Grundlage/Notwendigkeit für die Mitteilung dieser Daten gibt oder ob das einfach nach dem Motto "das haben wir immer schon so gemacht" läuft.


cube

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"Die Elterneigenschaft ist gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen. Als Nachweise kommen u. a. in Betracht: Geburtsurkunde Adoptionsurkunde Eintrag eines oder eines halben Kinderfreibetrages in den ELStAM-Daten In Zweifelsfällen entscheidet die Krankenkasse oder die Pflegekasse." (haufe.de) Und selbstverständlich müssen die relevanten Daten darauf noch erkennbar sein. Ich sehe ehrlich gesagt auch nicht, was daran so schlimm ist, das mein AG den Namen meines Kindes kennt oder den von Vater/Mutter.


Rf81

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Die relevanten Daten sind dabei aber je nach Arbeitgeber der Name der Mutter bzw. des Vaters. Der Name des anderen Partners und der Name des Kindes sind doch für den Nachweis der Elterneigenschaft vollkommen irrelevant.


cube

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Dan schwärze halt, was du nicht deinem AG mitteilen möchtest und schau, ob ihm das reicht. Ich befürchte nämlich, wenn du eine ganz konkrete Auskunft zum Schwärzen von irgendetwas haben willst, wirst du einen Präzedenzfall vor Gericht anstreben müssen .


luvi

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Meine Meinung: Name des Kindes bzw. der der Mutter können dem Arbeitgeber egal sein. Wichtig ist zu erkennen, dass du der Vater bist, und wann das Kind geboren ist. Daraus leitet sich schließlich der Anspruch Elternzeit auf Elternzeit ab. Gerade jetzt, wo Datenschutz in aller Munde ist, wird doch kaum jemand auf so unnötige Angaben wie der Name der Mutter bestehen. Tja, manchmal ist es auch nicht klug, wenn der Arbeitgeber weiß, wer die Mutter des Kindes ist. Könnte eine Vorgesetzte sein, oder die Ex-Geliebte oder.... Luvi


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