Mitglied inaktiv
Ich trenne mich von meinem Freund und habe für mich und mein Baby ab 01.08.09 Hartz IV beantragt. Weil mein Baby nachts noch oft wach wird und er eigentlich ein eigenes Zimmer braucht, habe ich mir erlaubt zu fragen, ob die Wohnung gegebenenfalls auch etwas grösser als 60 qm sein dürfte. Dies wurde strickt und ohne jede Erklärung abgelehnt. Jetzt hat meine Mutter im Internet ein Urteil vom Sozialgericht Reutlingen gefunden, vom 13.08.08 Az:12AS 3489/06, worin es heisst, dass der Preis der Wohnung massgebend ist und nicht die qm-Zahl. Kann ich micht hierauf beziehen,ich wohne allerdings in NRW. Vielen Dank im voraus. N.B. Vielleicht gibt es ausser 'Anwälten spezielle Beratungsstellen für Hartz IV Empfänger?
Hallo, ich habe das Urteil gerade gelesen-legen Sie doch einfach mal Widerspruch ein u berufen sich auf das Urteil. Ansonsten hilft Ihnen ein Fachanwalt für Sozialrecht - dem können Sie einen Beratungshilfeschein vorlegen. Liebe Grüsse, NB
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