Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater kann keinen Unterhalt zahlen - Schwierigkeiten bei Hartz 4 Aufstockung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vater kann keinen Unterhalt zahlen - Schwierigkeiten bei Hartz 4 Aufstockung?

Pfirsichblüte2007

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Liebe Frau Bader, ich würde gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen. Da ich aber in Teilzeit arbeite, könnte ich vom Elterngeld und Kindergeld mein Leben nicht komplett finanzieren. Der Vater des Kindes bezieht Hartz 4 und ist gesundheitlich auf unabsehbare Zeit nicht in der Lage zu arbeiten. WIr wohnen nicht zusammen und in unterschiedlichen Städten. Somit kann er keinen Unterhalt für mich und das Kind zahlen. Wenn ich nun aufstockendes Hartz 4 beantrage und die Situation des Vaters im Antrag so schildere, ist das ausreichend oder würde das Jobcenter mich trotzdem auffordern, Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Danke und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie werden Unterhaltsvorschuss beantragen müssen 2. Das Jobcenter kann verlangen, dass Sie wieder arbeiten gehen und das Kind fremdbetreut wird (wird in einigen Bundesländern verlangt, in anderen nicht). Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Selbstverständlich musst du Unterhaltsvorschuss beantragen.


Terkey235

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Hallo Pfirsichblüte, die werden dich nicht nur zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss auffordern, sondern ab dem 1. Geburtstag zur Wiederaufnahme deiner Erwerbstätigkeit (zumindest in Teilzeit), da du Anspruch auf einen Betreuungsplatz hast. Haben wir mit meiner Nichte alles durch, mehrfach... Dir und deiner Familie alles Gute, terkey


Port

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Du musst Unterhaltsvorschuss beantragen, den der Vater zurückzahlen muss, wenn er dazu in der Lage ist. Er häuft also Schulden an. Unterhalt und UHV sind vorrangig vor Hartz 4 und UHV kommt aus einem anderen Topf als Hartz 4. Es kann Dir passieren, dass Du arbeiten gehen musst, wenn das Kind ein Jahr alt ist, denn Dir steht ein Betreuungsplatz zu. Manche Jobcenter sind da kulant und die Mutter kann länger zu Hause bleiben. Da musst Du Dich vor Ort erkundigen.


la-floe

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Moin, ich schließe mich an. Du wirst sicher aufgefordert Unterhaltsvorschuss zu beantragen, der Vater hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Ist die gesundheitliche Einschränkung belegt? Ich meine gerichtsfest? Und 2 Jahre EZ muss man sich halt leisten können. Viele können das nicht, du offensichtlich auch nicht. Also wirst du wieder arbeiten gehen müssen, viele Jobcenter sind da inzwischen sehr kompromisslos. Was ich auch gut finde. Plan doch einfach, deinen Lebenunterhalt nicht auf Transferleistungen aufzubauen. floe


Mitglied inaktiv

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Lustig. Natürlich wirst Unterhaltsvorschuss beantragen müssen. Unterhalt ist immer vorrangig. Kommt aber aus einem anderen Topf als hartz4 Und ich schätze auch, das das Amt drauf drängen wird, wenigstens im 2. Jahr zu arbeiten. Wäre es nicht besser auf staatliche Unterstützung zu verzichten als darauf sein Leben aufzubauen und einzuplanen


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