Mitglied inaktiv
Mein geschiedener Mann zahlt für die Kinder keinen Unterhalt, da er nicht genug verdient. Bekomme für den Kleinen noch Unterhaltsvorschuß (beim Großen ausgelaufen, da er 12 ist). Meine Frage ist nun, ob mein geschiedener Mann trotzdem verpflichtet ist, sich bei besonderen Ausgaben wie Schulanfang, Ranzen, Bezahlung von Schulmaterial (immerhin neue Bücher für den 1Klässler ca. 100 Euro), Schulfahrten für den Großen etc. zu beteiligen? Kann ich ihn wenigstens dazu heranziehen, gibt es da eine rechtliche Grundlage, dass er sich wenigstens daran beteiligen muss? Vielen Dank für Ihre Antwort flow
Hallo, das sieht schlecht aus. Wenn er nichts hat kann er auch nichts zahlen.Haben Sie einen RA den Unterhalt (bzw. das er nichts zahlen muss) berechnen lassen? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Wenn er schon für den normalen Unterhalt nicht genug Geld hat muß er sich an solchen Sachen erst Recht nicht beteiligen ! LG Julia
Mitglied inaktiv
..Zumal diese Anschaffung nicht "außer der Reihe" sind, da man ja weiß, wann sie kommen und in etwa wie hoch... Etwas anderes wäre Kieferorthopädie, Unfallfolgekosten, etc... Aber wenn er nicht hat... Nur: wieso wird hier keine sog. "Mangelfallberechnung" durch geführt, bzw. er dazu verdonnert, einen Nebenjob für den Unterhalt anzunehmen??? Viele Grüße Désirée
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Hallo Frau Bader, dass es hier nicht um Sieger oder Verlierer geht, ist klar, aber mir kommt es fast so vor. Ich habe versucht mich hier im Forum zu belesen, - vergebens. Ist es so, dass mein Nochmann hauptsächlich schwarz arbeiten kann, keinen Unterhalt mehr für unseren Sohn zahlt ( für mich ja noch nie in 1,5 Jahren Trennung) , sich an kaum e ...
ich möchte meiner freundin gerne helfen weiß aber selber keinen rat mehr... sie hat sich kurz nach der geburt ihrer tochter von ihren damaligen freund getrennt. ihre tochter ist jetzt 8 jahre und er hat noch nie unterhalt gezahlt auch auf briefen und mahnungen vom jugendamt hat er nie reagiert.... sie will aber nicht auf den unterhalt verzichte ...
Liebe Frau Bader, ich würde gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen. Da ich aber in Teilzeit arbeite, könnte ich vom Elterngeld und Kindergeld mein Leben nicht komplett finanzieren. Der Vater des Kindes bezieht Hartz 4 und ist gesundheitlich auf unabsehbare Zeit nicht in der Lage zu arbeiten. WIr wohnen nicht zusammen und in unterschiedlichen Städten. S ...
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