Meine Frau und ich haben zwei Kinder. Zwischen dem ersten und zweiten hat sie lediglich 2 Monate gearbeitet und hat dann wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten. Im April läuft nun das Elterngeld aus. Ihren Job nimmt sie aber erst im August wieder auf. Was erhält sie zwischenzeitlich? Und wie verhält es sich, wenn ich ALG 1 erhalten würde?
von
Daniel K.
am 23.02.2022, 23:14
Antwort auf:
ALG1 und ALG1 oder Hartz IV
Hallo,
sie ist zwischendrin in EZ? Dann sind Sie zuständig. Ansonsten ergänzend H IV, wenn Sie wenig verdienen.
Wenn Sie ArbGeld 1 bekommen, hat sie die Möglichkeit, die EZ vorzeitig zu beenden, um Geld zu verdienen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2022
Antwort auf:
ALG1 und ALG1 oder Hartz IV
Ist sie dann noch bis August in EZ? Arbeitest du zur Zeit?
von
cube
am 24.02.2022, 07:56
Antwort auf:
ALG1 und ALG1 oder Hartz IV
Wenn sie nach dem Ablauf des Elterngeldbezuges weiter in Elternzeit ist, dann erhält sie nichts. Du bist als Ehepartner für ihren Unterhalt zuständig. Darüber hinaus kann sie Teilzeit in EZ arbeiten oder ihre EZ beenden und Vollzeit arbeiten.
von
Pamo
am 24.02.2022, 09:35
Antwort auf:
ALG1 und ALG1 oder Hartz IV
Für die Beendigung der EZ wegen vollzeit muss der AG zustimmen. Ein Anrecht hat sie nicht.
von
mellomania
am 24.02.2022, 10:28