Habibi2565
Guten Morgen meine Frau (ja ich als Mann suche Hilfe ) hat sich von mir getrennt, wir haben drei Töchter fast 8/ 4,5 / 1,5 Jahre.
Wir wohnen in NRW, meine Frau möchte wieder nach zehn Jahre Ehe mit den Kindern nach Berlin zurückziehen. Sie lebt grade seit fast zwei Monaten dort bei den Eltern.
Ich bin dagegen, da mir die Kinder entzogen werden und durch die Riesen Entfernung ich keine Chance habe die Kinder regelmäßig zu sehen. Ein Anwalt wurde meinerseits eingeschaltet dass ich nicht mit dem Umzug der Kinder einverstanden bin.
Die Kinder leben grade bei mir und werden von mir und der Familie betreut. Ich gehe Arbeiten und möchte mich von der Arbeit freistellen um voll auf Kinder fixiert zu sein. Mein Arbeitgeber würde mich unbezahlt freistellen, hatte wegen Elterngeld angefragt. Die Elterngeldstelle sagte mir meine Noch Ehefrau hat die ersten 10 Monate Elterngeld bezogen und dadurch stehe mir kein Elterngeld mehr zu Verfügung.
Welche Möglichkeiten hätte ich wenn ich mich von der Arbeit unbezahlt freistelle, würde ich einen Anspruch auf Hartz 4 bekommen? Was wenn das nicht reicht ? Gibt es eventuell andere Möglichkeiten
-Wir leben im eigenen Haus (vor 2-3 Jahren gekauft)
-Auto vor ein halbes Jahr erst gekauft
Hallo, da Sie einen Anwalt haben darf ich mich nicht einmischen Liebe Grüße NB
KielSprotte
In erster Linie bist du selbst für deinen Unterhalt zuständig. Ab dem ersten Lebensjahr hast du Anspruch auf einen Platz in Kindergarten bzw. bei einer Tagesmutter (abgesehen von der aktuellen Situation), aber da du z.Zt. noch arbeitest scheint eine Betreuung ja auch anderweitig gesichert zu sein. Also kannst du zumindest stundenweise arbeiten. Ansonsten müssen erst Vermögenswerte eingesetzt werden (Haus, Auto) bevor man Hartz 4 beziehen kann. Ich glaube, du stellst dir das zu einfach vor. Arbeitet deine Frau ? Vielleicht kannst du sie auf Betreuungsunterhalt verklagen?
JanaM92
Hallo, ich lebe aktuell unfreiwillig von Harz4. Ohne Kitaplatz keine Arbei= Harz4 So einfach wird das mit dem Harz 4 nicht, da Du ja freiwillig nicht arbeiten gehst. Die Kinder könnten ja theoretisch bei der Mutter wohnen damit Du arbeiten gehen kannst. Das klingt hart aber das Jobcenter arbeitet so... Dein Haus und das Auto müsste auf jeden Fall verkauft werden wenn es noch neu ist. Ein kleines Auto bis zu einem gewissem Wert darf man aber haben. Nebenbei wirst Du auch die laufenden Kosten nicht mit Harz 4 decken können. Also überlege Dir unbedingt etwas anderes!
Habibi2565
Meine Frau arbeitet nicht und wohnt gerade bei ihren Eltern, Sie war mit den Kindern fünf Wochen bei ihren Eltern am wohnen. Die wohnung ist viel zu klein, sie will sich ne Wohnung nehmen vom Amt bezahlen lassen und dann paar Schulungen machen um sich im Kosmetik Bereich angeblich selbstständig zu machen. Die grosse geht im Sommer in die dritte Klasse, die mittlere ist im Kita nur grade beide zuhause wegen Corona. Ich arbeite 4 Wochen früh von 6-15 und eine Woche mittag. Ich will ja nicht ganz vom Alg 2 leben. Will ja nur ne Zeit um das zu überbrücken, danach geh ich ja wieder ganz normal arbeiten. Meine Schwester verdient gut und sagte ich würde dir das Haus und Auto bezahlen, dass ich nur Unterhalt für mich und die Kinder vom Staat bekomme. Oder was wäre mit kindergeld, kindergeldzuschlag Wohngeld oder sowas? Nur bis zum Gericht, dass wäre mir wichtig.
Felica
Könnte deine Schwester nicht statt dessen die Betreuung übernehmen, oder irgendwer anders? Damit hättest du die besten Chancen den Umzug zu verhindern. Du brauchst eine Lösung für die Kinderbetreuung.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Die letzten 10 Beiträge
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita
- Termine FA - Freistellung