Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hartz IV trotz Arbeitsvertrag ???

Frage: Hartz IV trotz Arbeitsvertrag ???

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Frage hört sich bestimmt für viele komisch an, aber ich habe echt keine Ahnung. Habe bisher immer (15 Jahre) gearbeitet.... Nun habe ich einen 4 monate alten Sohn und mein Freun hat sich von mir getrennt. Das erste Jahr bekomm ich Elterngeld, das ist logisch. Aber was ist dann ab dem 2. Jahr ? Ich habe bei meinem AG 3 Jahre eingereicht. Aber da ich im Schichtdienst tätig war und meine Eltern ziemlich weit weg wohnen (können lso nicht Babysitten und auf dem Land bei uns können die kleinen erst mit 3 Jahren in Kiga...) Aber was mache ich denn dann nächstes Jahr ? Wie sollen wir über die Runden kommen ? Oder kann ich trotz Arbeitsvertrag Hatz IV beantragen ? Bzw. darf ich nen 400 Euro Job annehmen ??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der KV muss KindesU u für Sie U zahlen. Wenn er das nicht kann, gibt es auch noch Unterhaltsvorschuß vom JA. Ansonsten ergänzend Hartz IV. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hartz 4 soll das Existenzminimum sichern, also gibts das natürlich auch dann, wenn man zu wenig verdient. Mein Mann arbeitet Vollzeit und wir bekommen auch noch aufstockend Hartz. In den ersten 3 LJ Deines Kindes bist Du auch nicht verpflichtet, zu arbeiten, solange Du keinen KiGa Platz hast oder Dein Kind nicht so früh fremdbetreuen lassen möchtest (also selbst, wenn Du einen Platz für Dein Kind bekommen könntest, bist Du nicht verpflichtet, dieses auch anzunehmen!). Du darfst natürlich schon arbeiten, dann wird Dein Gehalt angerechnet und Du bekommst entsprechend weniger Hartz. Also einfach beantragen, wenn es so weit ist. Lg, Susy


Mitglied inaktiv

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Dein Freund muß Dir (Kinderbetreuungsunterhalt) und Deinem Kind (Kindesunterhalt) zahlen! V. G.


Mitglied inaktiv

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Das mit dem Kindesunterhalt ist mir auch bewusst, aber Kinderbetreuungsunterhalt.... Dazu verdient er einfach zu wenig :-( Oder muss er das auf jeden Fall zahlen ? Aber dann reicht es ihm hinten und vorne nicht mehr.


Mitglied inaktiv

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Was er zahlen muß, kommt dann auf sein Einkommen an. Bin mir mit dem Kindesbetreuungsunterhalt auch nicht 100 %ig sicher, da ihr ja nicht verheiratet seid. Aber Frau Bader weiß da bestimmt was. Also warten wir mal auf Ihre Antwort. V. G.


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