Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Handwerkerarbeiten im Mutterschutz tolerieren?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Handwerkerarbeiten im Mutterschutz tolerieren?

Stadtmusikantin

Beitrag melden

Moin! Bei uns sollen nächste Woche Handwerkerarbeiten in der Mietwohnung durchgeführt werden. Bei Schimmelbefall im Schlafzimmer muss einer Außenwand entfernt und erneuert werden. Es ist mit Lärm und Dreck zu rechnen und wird knapp eine Woche andauern. ( die Arbeiten sind in unserem Interesse, verschieben möchten wir sie nicht) Welche Rechte habe ich im Mutterschutz? Meiner Meinung nach ist ein Aufenthalt in der Wohnung so mir nicht zumutbar, zudem ist das Schlafzimmer nicht bewohnbar. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, hier greift das MuSchG nicht, da es nicht um das Arbeitsverhältnis geht. Frage ist, ob man die Miete mindern kann. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Mutterschutzfrist bzw. das Mutterschutzgesetz bezieht sich auf das Beschäftigungsverhältnis, und allen Gefährdungen, die im beruflichen Kontext entstehen.


Stadtmusikantin

Beitrag melden

Mit dem Hinweis "Mutterschutz" wollte ich nur bekräftigen bzw. erwähnen, dass ich jetzt hochschwanger rund um die Uhr zu hause bin (also Arbeitsstelle als Ausweichort wegfällt).


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Was ist die genaue Frage? Ob Dir der Vermieter Dir für eine Woche ein Hotel bezahlen muss? Was möchtest Du ?


Stadtmusikantin

Beitrag melden

genau. Hotel, Mietminderung o.Ä.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Angemerkt sei, dass die Mietminderung ja nichts am Umstand ändern würde, welcher als"unzumutbar" beschrieben wird. Man sollte froh sein, wenn es noch pünktlich vor der Geburt erledigt wird. Ein Neugeborenes in einer vom Schimmel befallenen Wohnung ist ja nicht wirklich der richtige Aufenthaltsort. Sollte es letztlich - wie durch die Blume deutlich wird - ums Geld gehen... so ist es für eine Mietminderung völlig unerheblich wie der "Zustand" der Bewohner ist. Da zählen nur Fakten. Ist die Wohnung nicht vollumfänglich nutzbar, gibt's Bares :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du hast keinerlei besonderen Sonderstatus wegen der Schwangerschaft oder nahen Geburt. Lediglich das was jedem zusteht. Die Schwangerschaft ist da einerlei. Fraglich ist, wenn nur der eine Raum nicht bewohnbar ist, ob dann ein Hotelaufenthalt bezahlt wurde. Wir hatten damals nach einem schweren Wassereinbruch mehrer Wochen weder Küche noch Schlafzimmer, es dauerte IMO gut 6-8 Wochen bis die Räume wieder nutzbar war. Ein Hotel wurde trotzdem nicht bezahlt. Und ehrlich, lieber jetzt statt nach der Geburt. Und eine "Schädigung" Dir gegenüber oder dem ungeborenen ist auch nicht zu erwarten wenn Du die üblichen Vorsichtsmaßnahmen einhälst. Notfalls würde ich eben schauen ob ich bei den schlimmsten Arbeiten zu Nachbarn rüber gehe, Freunden oder sonstwo.


kati1976

Beitrag melden

Der Vermieter kann es ja verschieben bis du nicht mehr Schwanger bist. Das willst du sicher auch nicht. Er macht es fur dich und deine Familie ordentlich und es wird ja nicht monatelang dauern. Ihr wisst Bescheid und es kommt nicht plötzlich. Du könntest zur Familie usw. Ausweichen. Ich würde da Augen zu und durch. Man muss er Vermietern doch nicht immer schwer machen


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz.  Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt...  Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...