Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Handwerkerarbeiten im Mutterschutz tolerieren?

Frage: Handwerkerarbeiten im Mutterschutz tolerieren?

Stadtmusikantin

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Moin! Bei uns sollen nächste Woche Handwerkerarbeiten in der Mietwohnung durchgeführt werden. Bei Schimmelbefall im Schlafzimmer muss einer Außenwand entfernt und erneuert werden. Es ist mit Lärm und Dreck zu rechnen und wird knapp eine Woche andauern. ( die Arbeiten sind in unserem Interesse, verschieben möchten wir sie nicht) Welche Rechte habe ich im Mutterschutz? Meiner Meinung nach ist ein Aufenthalt in der Wohnung so mir nicht zumutbar, zudem ist das Schlafzimmer nicht bewohnbar. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier greift das MuSchG nicht, da es nicht um das Arbeitsverhältnis geht. Frage ist, ob man die Miete mindern kann. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Die Mutterschutzfrist bzw. das Mutterschutzgesetz bezieht sich auf das Beschäftigungsverhältnis, und allen Gefährdungen, die im beruflichen Kontext entstehen.


Stadtmusikantin

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Mit dem Hinweis "Mutterschutz" wollte ich nur bekräftigen bzw. erwähnen, dass ich jetzt hochschwanger rund um die Uhr zu hause bin (also Arbeitsstelle als Ausweichort wegfällt).


Sternenschnuppe

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Was ist die genaue Frage? Ob Dir der Vermieter Dir für eine Woche ein Hotel bezahlen muss? Was möchtest Du ?


Stadtmusikantin

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genau. Hotel, Mietminderung o.Ä.


Mitglied inaktiv

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Angemerkt sei, dass die Mietminderung ja nichts am Umstand ändern würde, welcher als"unzumutbar" beschrieben wird. Man sollte froh sein, wenn es noch pünktlich vor der Geburt erledigt wird. Ein Neugeborenes in einer vom Schimmel befallenen Wohnung ist ja nicht wirklich der richtige Aufenthaltsort. Sollte es letztlich - wie durch die Blume deutlich wird - ums Geld gehen... so ist es für eine Mietminderung völlig unerheblich wie der "Zustand" der Bewohner ist. Da zählen nur Fakten. Ist die Wohnung nicht vollumfänglich nutzbar, gibt's Bares :-)


Mitglied inaktiv

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Du hast keinerlei besonderen Sonderstatus wegen der Schwangerschaft oder nahen Geburt. Lediglich das was jedem zusteht. Die Schwangerschaft ist da einerlei. Fraglich ist, wenn nur der eine Raum nicht bewohnbar ist, ob dann ein Hotelaufenthalt bezahlt wurde. Wir hatten damals nach einem schweren Wassereinbruch mehrer Wochen weder Küche noch Schlafzimmer, es dauerte IMO gut 6-8 Wochen bis die Räume wieder nutzbar war. Ein Hotel wurde trotzdem nicht bezahlt. Und ehrlich, lieber jetzt statt nach der Geburt. Und eine "Schädigung" Dir gegenüber oder dem ungeborenen ist auch nicht zu erwarten wenn Du die üblichen Vorsichtsmaßnahmen einhälst. Notfalls würde ich eben schauen ob ich bei den schlimmsten Arbeiten zu Nachbarn rüber gehe, Freunden oder sonstwo.


kati1976

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Der Vermieter kann es ja verschieben bis du nicht mehr Schwanger bist. Das willst du sicher auch nicht. Er macht es fur dich und deine Familie ordentlich und es wird ja nicht monatelang dauern. Ihr wisst Bescheid und es kommt nicht plötzlich. Du könntest zur Familie usw. Ausweichen. Ich würde da Augen zu und durch. Man muss er Vermietern doch nicht immer schwer machen


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