Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Händler verkauft trotz Verbot weiter an Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Händler verkauft trotz Verbot weiter an Kind

misseulalia

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Guten Tag Frau Bader, ich hatte vor einiger Zeit bereits zu diesem Thema gefragt und von Ihnen Rat erhalten: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=104606&suche=sammelbilder&seite=1 Ich hatte daraufhin ein Gespräch mit dem Händler und ihm sinngemäß das mitgeteilt, was sie empfohlen haben. Er war entrüstet, dass ich mit der Gewerbeaufsicht drohe. Da sich die Familien lange kennen, habe ich dennoch davon abgesehen, die Bilder zurückzubringen und das Gewerbeamt nicht informiert. Dem Händler aber erneut deutlich gesagt, dass unser Kind keinerlei Sammelbilder mehr bekommen darf und auch von uns die Anweisung hat, das Geschäft nicht mehr zu betreten - auch nicht in Begleitung anderer Kinder. Nun hat der Händler erneut etwas an unser Kind verkauft. Stift und Bilder für insgesamt 4 Euro (wovon ich sicher weiß). Eigentlich liegt das im Taschengeldrahmen und der Händler hat auch gefragt, ob es sein Geld ist. Aber welches Kind würde dann nein sagen? Ist das nun in Ordnung, nur weil es vom Betrag her im Taschengeldbereich liegt oder kann ich auch diese Dinge zurückbringen, weil es eindeutig anders mit dem Händler abgesprochen war (und das mehrfach wiederholt)? Nur weil es keine große Summe war, heißt das noch lange nicht, dass es auch das Geld des Kindes ist und ich bin der Meinung, dass eine deutliche Aussage von mir ausreichend sein muss auch ohne dass ich irgendwelche persönlichen und sehr privaten Hintergründe zu dem Handeln des Kindes preisgeben muss. Vielen Dank. LG Emily


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich gehe davon aus, dass das Kind 7 ist. Dann darf es sein taschengeld (Geld zur freien verfügung) ausgegebn, wie und wo es will. Einer Zustimmung der Eltern bedarf es nicht. Auch nicht seitens des Verkäufers. Damals ging es doch um viel höhere Beträge. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Bring es zurück sofern noch nicht genutzt und wieso rennt das Kind immernoch mit Geld durch die Gegend wenn es es nicht ausgeben darf ? Halten sich ja zwei nicht an Absprachen.


misseulalia

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Hallo Sternschnuppe, ich dachte eigentlich, dass aus meinem Schreiben eindeutig hervor geht, dass das Kind nicht sein Geld ausgibt und wir es auch nicht mit Geld zum Spielen schicken. Denn wir haben die Taschengeldkasse sehr wohl im Auge. Die Absprache mit dem Händler gibt es seit zwei Jahren und unser Kind weiß davon. Wenn es aber nach dem ersten "Testkauf" merkt, dass sich der Händler nicht dran hält, macht es doch ganz natürlich weiter. Wenn sich Erwachsene nicht an Absprachen halten, wieso sollen es dann Kinder? Das versteht ein 2. Klässler ja wohl nicht, also probiert man es weiter.


misseulalia

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Für mich ist die wesentliche Frage: Darf der Händler dennoch verkaufen, auch wenn ich ausdrücklich jeden Verkauf untersagt habe und er mir hier auch eine Zusage gegeben hat. Auch bei den Beträgen in Taschengeldhöhe handelt es sich nicht immer um das Geld des Kindes. LG Emily


Crazygirl84

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Mein Sohn zb ist 8, wenn er sich was von seinem Taschengeld kauft und es dann schon nach kurzer Zeit weg ist, dann hat er eben pech gehabt. Er bekommt dann bestimmt kein neues geld von mir.Sondern muss bis zur nächsten Woche warten. Warum sollte der Händler es nicht verkaufen dürfen zumal er über sieben ist?! Dann solltest du dich vielleicht malmit deinem sohn zusammen setzen und darüber reden


Crazygirl84

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Mein Sohn zb ist 8, wenn er sich was von seinem Taschengeld kauft und es dann schon nach kurzer Zeit weg ist, dann hat er eben pech gehabt. Er bekommt dann bestimmt kein neues geld von mir.Sondern muss bis zur nächsten Woche warten. Warum sollte der Händler es nicht verkaufen dürfen zumal er über sieben ist?! Dann solltest du dich vielleicht malmit deinem sohn zusammen setzen und darüber reden


mama.frosch

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ist das geld gestohlen wenn die 4 euro auch nicht seine sind? dann liegt das problem woanders, aber mächtig; und sollte nach so langer zeit doch nun eigentlich im griff sein?


mama.frosch

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naja, aber wieso muss der händler dafür sorgen dass das kind nichts bei ihm einkauft, wenn du es nicht schaffst, das deinem kind zu verklickern? der händler hat sich ja in dem sinne dran gehalten, dass er nicht mehr für diese großen beträge dinge verkauft hat sondern eben im taschengeldrahmen.


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