ninaa66
Guten Abend liebe Frau Bader, ich arbeite nun seit ziemlich genau 10 Jahren in der gleichen Firma, bin nun das zweite mal mit meinem zweiten Kind in Elternzeit. Möchte gerne im Februar wenn mein zweites Kind 1 Jahr alt ist wieder arbeiten. Das wurde auch schriftlich festgehalten das ich da vorerst 8 Stunden die Woche arbeiten werde. Nun heißt es das die Firma zum Jahreswechsel verkauft wird. Was hat das für Konsequenzen für mich?? Muss ich mir nun was anderes suchen oder müssen die mich weiterbeschäftigen? Es heißt auch das die meisten Leute dort weiter arbeiten dürfen, aber wohl nicht alle. Nun habe ich da auch etwas Angst das ich da betroffen bin wenn ich da erst wieder im Februar kommen werde. Muss mir das mein jetziger Arbeitgeber nicht auch schriftlich mitteilen oder muss der neue Arbeitgeber mich dann doch behalten? Über eine Antwort freue ich mich. Liebe Grüße
Hallo, bei einer sogenannten Betriebsübernahme gelten die alten Verträge und Vereinbarungen weiter. Wenn Ihre Firma geschlossen wird und eine neue Firma beginnt bestehen keine Ansprüche. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn die meisten Angestellten mit übernommen werden, kannst du davon ausgehen, dass du ebenfalls übernommen wirst, weil du Kündigungsschutz hast. Sollten sie dich kündigen wollen, dann ginge das über die Aufsichtsbehörde. Das geht aber nur in besonders begründeten Ausnahmefällen. In dem Kündigungsverfahren würdest du angehört werden.
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