Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haben wir Anspruch auf ALG 1 oder 2?

Frage: Haben wir Anspruch auf ALG 1 oder 2?

batscha

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Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Situation ist folgende: ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt und will nach dem 2. Jahr mit 50 % ( Elternteilzeit) wieder in meinen Beruf einsteigen. Das erste Jahr Elternzeit ist gerade zu Ende und ich erhalte nun auch kein Elterngeld mehr. Mein Mann ist Student und wir waren uns sicher, dass er innerhalb meines ersten Jahres Elternzeit einen passenden Job findet. Dem ist leider nicht so und so haben wir zur Zeit gar kein Einkommen. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass bei AL-Meldung seinerseits ich gezwungen wäre, meine Elternzeit zu beenden. Habe nun aber etwas von "Unzumutbarkeit" wegen Kinderbetreuung gelesen. Welche Möglichkeiten bestehen denn, die nächste Zeit, bis mein Ehemann etwas gefunden hat, finanziell zu überbrücken? Muss Erspartes bei einem Antrag auf ALG1 oder 2 angegeben werden? Wie hoch sind die Freibeträge? Sollte mein Mann Anspruch haben, wird meine Lebensversicherung berücksichtigt? Wäre ich evtl. zu einer vorzeitigen Auszahlung gezwungen? Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, solange Sie ein Kind betreuen stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommen auch kein Arbeitslosengeld 1. Es bleibt dann nur Arbeitslosengeld 2, dort gibt es schon Beträge für Vermögen. Liebe Grüße NB


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