Sternschnuppe83
Hallo! Ich erwarte mein 2. Kind. Der Mutterschutz beginnt im Mai 2013. Meine Frage ist nun, hat es eine Höhe auf das zukünftige Elterngelt, wenn ich mit meinem 1. Kind zu Hause bleibe auf Grund einer Erkrankung, also die Kindkrankentage nehme? In dem jeweiligen Monat verringert sich ja der Nettoverdienst und wird durch die Krankenkasse ausgeglichen. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, ja. Diese Tage zählen als null. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Ja, hat es. Krankengeld wird generell als 0€ mit in die Berechnung aufgenommen, so auch bei dem Krankengeld welches für Kinderkranktage gezahlt wird. Nur wenn die Frau schwangerschaftsbedingt weniger Lohn bekommt (z.B. durch längere Krankschreibung wegen Übelkeit), dann werden diese Monate zur Berechnung des EG außen vor gelassen. LG Sabine
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