Tat.jana
Sehr geehrte Frau Bader, um ein wenig besser planen zu können, wäre ich Ihnen dankbar wenn Sie mir folgende Fragen beantworten: 1. Seit März 2020 war ich im Beschäftigungsverbot. Bis Oktober 2022 bin ich in Elternzeit. Bleiben meine Urlaubstage aus 2020 im November 2022 noch bestehen? Wenn ja, bis wann muss ich die Urlaubstage nutzen? Ich habe 2020 keinen Urlaubstag verbraucht- stehen mir dann komplett die 30 Tage zu? 2. Seit November 2020 bin ich in Elternzeit. Wenn ich November 2022 wieder arbeiten gehe, habe ich Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2021? Und zwei Fragen habe ich noch bzgl. der Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot. 1. Wenn Person X zum Ende der Elternzeit schwanger wird und ein Beschäftigungsverbot bekommen sollte- würde Person X dann das Gehalt von vor der Schwangerschaft bekommen oder wird dann das Elterngeld als Berechnungsgrundlage genommen? 2.Wenn Person X nach der Elternzeit einen neuen Job beginnt, wie lange müsste sie arbeiten um Anspruch auf Lohnfortzahlungen im Beschäftigungsverbot zu bekommen? Ich bedanke mich im Vorraus und herzliche Grüße
Hallo, der Arbeitgeber kann für jeden Monat, den Sie komplett in Elternzeit gewesen sind, den Jahresuraub um 1/12 kürzen. Liebe Grüße NB
MamaausM
Ich Teile das mal 1. Wenn Person X zum Ende der Elternzeit schwanger wird und ein Beschäftigungsverbot bekommen sollte- würde Person X dann das Gehalt von vor der Schwangerschaft bekommen oder wird dann das Elterngeld als Berechnungsgrundlage genommen? Ein Beschäftigungsverbot kann man nur bekommen wenn Person x arbeitet. Also in reiner Elternzeit nicht. Bei Teilzeit in ez in diesem Stunden Umfang. Nach der Elternzeit in dem Stundenumfang laut dann gültigen Vertrag 2.Wenn Person X nach der Elternzeit einen neuen Job beginnt, wie lange müsste sie arbeiten um Anspruch auf Lohnfortzahlungen im Beschäftigungsverbot zu bekommen? Theoretisch ab 1. Arbeitstag
MamaausM
Urlaub aus 2020 kannst du bis ein Jahr nach Elternzeit nehmen. Also bis Ende 22 Der AG kann für jeden Monat in reiner Elternzeit den Urlaub um 1/12 kürzen - also für 2021 eher kein Anspruch In 22 hast du Anspruch auf Urlaub für nov und dez
Tat.jana
Danke dir für deine Antwort. Ist es wohl dann möglich den Urlaub aus 2020 direkt im Anschluss an die EZ zunehmen? Wäre Ja das Sinnvollste - wenn er Ende 2022 verfällt.
MamaausM
Entschuldige der Urlaub aus 20 verfällt Ende 23!!! Nach dem Ende einer Elternzeit kann es aber im darauffolgenden Jahr dazu kommen, dass vorhandener Urlaub verfällt. Klar kannst du vereinbaren erst den Rest Urlaub erst nach der ez zu nehmen und dann erst zu starten
Tat.jana
Vielen Dank Dir!
Ähnliche Fragen
Guten Tag allerseits, am 01.04.24 soll unser Sohn auf die Welt kommen. Bei der Planung der Elternzeiten von meiner Frau und mir, sind mir folgende Fragen gekommen: 1. Mein Arbeitgeber gewährt mir auf Grund der Geburt zwei Tage Sonderurlaub. Darf/Muss ich den Sonderurlaub direkt nehmen, wenn mein Elterngeldbezugszeitraum direkt mit Geburt begi ...
Guten Tag Frau Bader, Auch hier nochmal ein großes Danke, dass Sie meine Fragen immer beantworten und erklären:) Nun ist die Elternzeit geklärt. Ich werde (voraussichtlich) am 20.02.25 wieder mein ersten Arbeitstag haben. Werde in Vollzeit zurückkehren. Ich habe noch Alturlaub von 2023 - 9Tage. Mein Jahresurlaub sind 30 T ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü ...
Hallo Frau Bader, ich war zwei mal schwanger beim gleichen Arbeitgeber und habe in beiden Schwangerschaften ein BV gehabt. Dadurch habe ich viel Resturlaub. Diesen nehme ich direkt im Anschluss an die Elternzeit. Nun meine Frage hierzu: es sind circa 1, 5 Monate Urlaub, die ich nehmen werden. Habe ich in dieser Zeit wieder erneuten Anspruch? Al ...
Hallo, meine Frage bezieht sich auf meinen Urlaubsanspruch. Ich bin 2020 zum ersten Mal schwanger geworden, kam aufgrund von Corona ins BV. Danach kam der Mutterschutz und eine drei-jährige Elternzeit. Aus dieser Zeit habe ich einen Anspruch noch auf 25 Urlaubstage. Nun bin ich 2024 kurz vor Ende meiner Elterzeit wieder schwanger und bin ...
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch. Ich habe Elternzeit von Oktober 22 bis Juli 23 bezogen. Als ich mein Antrag auf Elternzeit gestellt habe, wurde vom AG kein Gebrauch von der Kürzung um 1/12 gemacht. Demzufolge geh ich ja davon aus, das er den Urlaub nicht kürzt. Ich scheide zum 31.05.24 aus dem Unternehmen freiwilli ...
Hallo Frau Bader, ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes zu klären: Während des Mutterschutzes der 1. Tochter (geb. 31.12.2021) und des Mutterschutzes der 2. Tochter (06.05.2023) habe ich ja Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nun jedoch wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Ich habe einen Jahresurlaub von 26 Tagen. Berechnet man also 14 Wochen + 14 Wochen = ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Die letzten 10 Beiträge
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit
- Steuerbescheid für Elterngeld
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit