Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich noch Urlaubsanspruch?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Habe ich noch Urlaubsanspruch?

hristina.konova

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Liebe Frau Bader, ich habe einen Befristeter Vertrag: 16.10.2015 - 15.10.2016. das ist mein erster Arbeitsvertrag in Deutschland (ich komme aus Bulgarien und bis 30.09.2015 hatte ich mein Einkommen da). Jetzt bin ich schwanger, ET 04.09.2016, letzter Arbeitstag 23.07.2016. Mein AG sagt, für die Monaten, wenn ich schon in Mutterschutzt bin (August, September, Oktober) habe ich kein Urlaubsanspruch, ist das so? Wenn nicht, darf ich diese Urlaubstage nutzen, bevor mein Mutterschutz anfängt? Kann ich Elternzeit anmelden, für wie lange und ab wann? Kann ich Elterngeld mit Arbeitslosegeld kombinieren? Ich bedanke mich im Voraus und freue mich auf Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen, Konova


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Du hast Uroaubsanspruch bis zum Ende des Vertrages. Anspruch diesen vor dem Mutterschutz zu nehmen hast Du nicht. Muss dann danach ausgezahlt werden. Elternzeit hat man nur mit Arbeitgeber. Hast Du also auch nicht. ALG 1 nur mit nachgewiesener Kinderbetreuung und entsprechend dessen, was Du arbeiten kannst an Stunden. Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sonst gibt es nix. Finanziell ist Dein Partner für Euch zuständig in erster Linie.


Mitglied inaktiv

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Wie begründest du die Aussage, dass sie ihren Urlaub nicht vor der Mutterschutzfrist nehmen kann? Das ist doch normales Vorgehen bei Schwangeren. Ich sehe das überhaupt nicht so. Sie hat Urlaubsanspruch bis Vertragsende, und den kann sie vor der Mutterschutzfrist abfeiern.


Sternenschnuppe

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Sie kann sich ihren Urlaub aber nicht selbst genehmigen. Und der Chef ist nicht verpflichtet den dann zu genehmigen wann sie es möchte. Dann wird er ausbezahlt nach Vertragsende. Viele Chefs machen es und genehmigen ihn so, rechtlich müssen sie das nicht.


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