Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich noch Anspruch auf ALG1

Frage: Habe ich noch Anspruch auf ALG1

MamaMiez

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Familiäre Situation ändert sich und daher möchte ich mein Eltergeldantrag ändern. Geht das? Mein Mann und ich trennen uns. Zur Zeit bekomme ich ElterngeldPlus und möchte die verbleibenden Monate wieder als Basis Elterngeld ausgezahlt bekommen, um Miete zahlen zu können. Habe ich die Möglichkeit mein bewilligten Elterngeldantrag zu ändern, wenn ja wie? Mein Sohn kommt jetzt zur Eingewöhnung in eine Kita. Habe ich anrecht auf ALG1? Vor der Geburt war ich Vollzeit Berufstätig in einem befristeten Arbeitsvertrag. Dieser lief am 31.08.17 aus. Mein Mutterschutz begann am 14.09.17. Ich habe für 13 Tage ALG1 erhalten und zwar vom 01.09.17 - 13.09.17. Jetzt bekomme ich ElterngeldPlus bis einschließlich August 2019.Ich möchte dieses als Basiselterngeld bekommen. Habe ich demnach und nach dem Bezug von Elterngeld noch Anspruch auf ALG1? Telefonische Auskunft bei Ämtern zu bekommen scheint nicht möglich zu sein, egal wie freundlich ich auftrete, ich werde direkt abgewimmelt, und höre Sätze wie: "Na, ob das jetzt noch zu ändern ist." Ich bin doch sicherlich kein Einzelfall. Familien gehen doch häufiger auseinander und damit ändert sich doch praktisch immer die finanzielle Situation. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe, es sind ja ziemlich viele Fragen und die Sachlage ist sehr komplex. Mit freundlichen Grüßen MamaMiez


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, kann man ändern 2. ArbGeld 1 nein, es sei denn, Sie stehen bis 30 Std/ Wo. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Oder eben danach. Liebe Grüße NB


Felica

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Ja kannst du ändern lassen. Einfach in den nächsten Tagen ab zur EG-Kasse, denen das schildern und dann machen die das entsprechend. Anrecht auf ALG1 hast du ab dem Moment wo dein Kind sicher betreut ist, sprich also nach der Eingewöhnung. In dem Umfang in dem das Kind auch betreut wird. dazu lass abklären was dir an Unterhalt für das Kind zusteht und was dir als Trennungsunterhalt.


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