Dorothea L.
Sehr geehrte Frau Bader, im November 2012 ist mein Sohn geboren. Ich habe eine zweijährige Elternzeit genommen, diese jedoch etwas früher wieder beendet, da mein Sohn seit August 2014 im Kindergarten ist. Ich arbeite also seit dem 29.09.2014 wieder in meinem Beruf im öffentlichen Dienst (TVöD SuE). Können Sie mir sagen, ob ich in diesem Jahr eine Jahressonderzahlung erhalten werde? Ihnen vielen Dank und viele Grüße
Hallo, bin zZ ncht an meinem Arbeits. Kann das nicht prüfen. Liebe Grüße NB
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