Hallo, Ich habe im Januar 2015 mein erstes Kind bekommen und Auch für 2015 die volles jahressonderzahlung bekommen. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt jedoch nach einem Jahr in der Elternzeit auf 450 Euro Basis gearbeitet.(selber AG, öffentlicher Dienst nach TVÖD) Auf Grund der zweiten Ss habe ich dann die Elternzeit vorzeitig gekündigt. Kind 2 kam im September 2016 zur Welt. Ich habe wieder Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 bekommen. Wie hoch ist nun mein Anspruch auf die jahressonderzahlung?mir wurden nun rund 400€ ausbezahlt welches auf Grund der 450€ Job berechnet wurde
von Jassy88 am 09.12.2016, 23:00