susann-susi
Hallo. Ich bin seit dem 12.06.2017 im Beschäftigungsverbot, weil ich nicht alleine Arbeiten darf und die zu Betreuenden in der Wohnung rauchen und das schädlich für das ungeborenen Baby wäre. In der Betriebsvereinbarung Anwesenheitsbonus steht, daß man nicht einen Tag fehlen darf und der Zeitraum geht bis Ende Oktober. In der Zeit war ich nicht krank und Beschäftigungsverbot zählt doch als aktive Beschäftigungszeit. Laut schreiben vom Arbeitgeber entstehen mir keine finanziellen Nachteile durch das Beschäftigungsverbot und sie konnten mir keinen Schonarbeitsplatz anbieten. Mir steht doch der Anwesenheitsbonus zu oder nicht??? Danke
Hallo, Art. 141 des Amsterdamer Vertrags (Gleichbehandlung von Männern und Frauen) untersagt es, dass ein Arbeitgeber Mutterschutzzeiten (Beschäftigungsverbote) bei der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation anteilig leistungsmindernd berücksichtigt. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen an Sie. 1. Ich bin seit 2013 bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt. Von 10/2013 bis 07/2018 war ich dort in Vollzeit beschäftigt, danach in Mutterschutz und Elternzeit. Nach der Elternzeit habe ich begonnen, in Teilzeit zu arbeiten und hierfür bis 28.02.2022 einen befristeten Arbeitsvertrag ...
Guten Abend, Ich arbeite derzeit hauptberuflich seit 15.6.22 mit 20 Stunden bei einer Arbeitsstelle und zudem seit dem 1.8.22 auf 450 Euro Basis. Nun ist Mitte August eine Schwangerschaft eingetreten. Ich werde voraussichtlich Anfang Oktober ein Beschäftigungsverbot für beide Jobs erhalten. Ich las bereits, dass das Mutterschutzgeld sich aufg ...
Liebe Frau Bader, Ich werde von meiner Gynäkologin in naher Zukunft ins Beschäftigungsverbot geschickt, da ich als Pflegefachkraft im Krankenhaus einer Vielzahl an Belastungen ausgesetzt bin. Neben meinem Beruf studiere ich derzeit noch und müsste in einer Berufsschule vereinzelt Stunden als Praktikantin absolvieren. Ist dies rechtlich möglich? M ...
Guten Tag, ich bin in der 8.Woche schwanger, sobald ich meinem Arbeitgeber die Info gebe komme ich ins Beschäftigungsverbot. Ende Juli bekomme ich eine einkommenssteuerfreie Einmalzahlung sowie ab Juli bis Februar 2024 monatlich ebenso einkommenssteuerfreie Einmalzahlungen. Würde ich diese auch bekommen wenn ich im Beschäftigungsverbot bi ...
Liebe Frau Bader, Ich bin seit Anfang August im Beschäftigungsverbot. Bis dahin hatte ich ganz normal meine Bereitschaftsdienste abgeleistet und habe jetzt einen großen HikHak mit meinem Arbeitgeber, bezüglich der Weiterzahlung der Bereitschaftsdienste. Sie haben mir ja den Paragraph 18 des Mutterschutzgesetzes nahegelegt. Die Frage ist nun, we ...
Hallo Frau Bader, seit 7 Monaten bekomme ich jeden Monat mein Gehalt+Leistungsbonus. Ich möchte gerne wissen. Wenn ich wieder schwanger würde, würde ich das Gehalt ink. Leistungsbonus während Beschäftigungsverbot weiter bekommen? Würde die Leistungsbonus mit Elterngeld berechnet werden? Liebe Grüße
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in der 22 SSW und habe vor ein paar Wochen ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Möglichkeit habe, währenddessen in eine andere Stadt (ca. 300km entfernt) zu ziehen? Mein Arbeitsvertrag endet sowieso 2 Monate nach Entbindung, dann wäre der Umzug ebenf ...
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