Hallo. Ich bin seit dem 12.06.2017 im Beschäftigungsverbot, weil ich nicht alleine Arbeiten darf und die zu Betreuenden in der Wohnung rauchen und das schädlich für das ungeborenen Baby wäre. In der Betriebsvereinbarung Anwesenheitsbonus steht, daß man nicht einen Tag fehlen darf und der Zeitraum geht bis Ende Oktober. In der Zeit war ich nicht krank und Beschäftigungsverbot zählt doch als aktive Beschäftigungszeit. Laut schreiben vom Arbeitgeber entstehen mir keine finanziellen Nachteile durch das Beschäftigungsverbot und sie konnten mir keinen Schonarbeitsplatz anbieten. Mir steht doch der Anwesenheitsbonus zu oder nicht??? Danke
von susann-susi am 30.11.2017, 11:03