Hallo
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Im Februar 2018 kam ich ins Beschäftigungsverbot. Im Juni kam unsere Tochter zur Welt.
Jetzt möchte ich Kündigen hab ich Anspruch auf meinen alten Urlaub bzw noch auf das Gehalt. Es ist noch der gesammte Jahresurlaub.
Wie ist die Kündigungsfrist?
Vielen Dank für die ihr Mühe
von
Desi87
am 26.04.2019, 13:17
Antwort auf:
Hab ich nach der Elternzeit Anspruch auf alten Urlaub
Hallo,
1. Jepp. von 2018 bis zu dem Monat, in dem Sie vollständig in EZ waren
2. Wie es im Vertrag steht, sonst nach Gesetz
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2019
Antwort auf:
Hab ich nach der Elternzeit Anspruch auf alten Urlaub
Hallo,
bist Du nach dem MuSchu direkt in Elternzeit gegangen?
Hat Dein AG die Kürzung des Urlaubs angekündigt?
Denn grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Du Urlaubsanspruch von Jan-Ende MuSchu hast. Endete Dein MuSchu im August?
Dann hast Du Urlaubsanspruch für 8 Monate. = 2/3 des Jahresurlaubs.
Und ja, dieser Urlaub steht Dir zu. Nachdem Du zum Ende der EZ jetzt nicht mehr kündigen kannst, wirst Du auch noch neuen Urlaub dazu bekommen für die zeit die Du nach der EZ wieder arbeiten gehst.
Gruss
D
von
desireekk
am 26.04.2019, 16:12