Mitglied inaktiv
Hallo, ich war während meiner ersten Schwangerschaft 1999 6 1/2 Monate arbeitlos gewesen und habe dann Mutterschutzgeld und danach 6 Monate Erziehungsgeld bekommen. Nun wird mein Sohnemann im September 3 Jahre alt und ich wollte mich wieder arbeitslos melden. Nun habe ich diesen Monat erfahren, daß ich wieder schwanger bin. Kann ich mich überhaupt wieder arbeitslos melden, wenn ich jetzt schon weiß, das ich schwanger bin und daraufhin wohl auch nicht vermittelt werden kann??? Verfällt denn der Anspruch auf das Arbeitslosengeld sonst irgendwann?? Vielen Dank!
Liebe Marion, ob Sie individuell Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, kann ich auf die Ferne schlecht sagen. Wohl schon. Die Erziehungszeiten werden einfach rausgerechnet, soweit ich weiß gibt es keine zeitlichen Befristungen. Das erfragen Sie am besten bem AA selber. In der 2. SS können Sie ansonsten EU erhalten, nach der Geburt nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB
..sorry, ich meine: ..ansonsten Arbeitslosengeld erhalten...
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