JasminH1988
Von April 2015 bis Juni 2016 habe ich Elternzeit in Anspruch genommen. Seit Juni 2016 habe ich wieder mit dem Referendariat (GHWRS) weitergemacht. Leider habe ich festgestellt, dass ich es mit meinen zwei Kindern und den sehr hohen Anforderungen nicht hinbekomme. Könnte ich erneut Elternzeit beantragen? (Mein Sohn ist im April 2015 geboren....) LG
Hallo, wenn in Ihrem Beamtenrecht nichts anderes gilt, nicht Liebe Grüße NB
chrissicat
Einen Anspruch darauf hast du nicht. Wenn du nur 1 Jahr Elternzeit beanspruchst, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass du auf den Rest verzichtest. Für die ersten 2 Jahre musst du dich festlegen. Du könntest aber mit deinem Arbeitgeber sprechen. Wenn er kulant ist und zustimmt, dann kannst du wieder in Elternzeit gehen, natürlich ohne dafür Geld zu bekommen.
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn Sie Beamtin auf Widerruf sind, dass könnte das gehen. Hier in Hessen ist man da sehr großzügig. Man kann jederzeit innerhalb von 7 Wochen erneut in Elternzeit gehen oder die Elternzeit kurzfristig verlängern. Wie gesagt, es ist hier eine Kulanz des Landes Hessen. Mal im für Sie zuständigen Ministerium nachfragen. Die können weiterhelfen.
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