murielle
Guten Tag, Frau Bader. Ich wohne und arbeite z.zt. noch in der Schweiz, werde nach der Geburt , sobald das Kind transportfähig ist, nach deutschland zurückkehren . nun weiss ich, dass 3 Monate Muttetschaftsentschädigung aus der Schweiz angerechnet werden. Mein Kind kommt mit einem schweren Herzfehler zur Welt und muss evtl. länger stationär behandelt werden. Nun weiss ich nicht, ob ich dann noch für den restl. zeitraum Elterngeld erhalte, da ich ja nach der Geburt in einem bezahlten Arbeitsverhätnis über 30 stunden stehe. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen und bedanke mich für Ihre Antwort. murielle
Hallo, wenn Sie in Deutschland leben, haben sie auch Anspruch auf Elterngeld. Wenn Sie jedoch parallel Ansprüche in der Schweiz haben, gibt es spezielle Abkommen, von welcher Stelle Sie dann die Leistungen beziehen. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, ich habe verschiedene Antworten von Ihnen gelesen aber leider hat keine so recht auf unseren Fall gepasst. Ich hoffe, Sie können uns irgendwie weiterhelfen! Meine Partnerin (Nicht verheiratet) wohnt und arbeitet in der Schweiz und ich in Deutschland. Wir erwarten im August unser erstes Kind. Wir würden die Geburt und die Mon ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich nun in der 18. SSW und habe ein laufendes Arbeitsverhältnis in Deutschland. Nun arbeitet mein Mann in der Schweiz und ich möchte daher gerne ein Jahr Elternzeit in der Schweiz verbringen. Daher sind bei mir einige Fragen aufgekommen: Nun haben sich mein Mann und ich die Frage gestellt, ob wir das Kind für d ...
Hallo zusammen :-) ich bin schwanger und habe ein deutsches Arbeitsverhältnis. Da mein Mann in der Schweiz arbeitet, möchte ich daher gerne meine Elternzeit in der Schweiz verbringen. Ich weiß, dass ich aufgrund meines laufenden deutschen Arbeitsverhältnis weiterhin Anspruch auf Elterngeld habe. Doch habe ich weiterhin Anspruch auf Elterngeld ...
Guten Tag Frau Bader, Ich hoffe sie können mir helfen. Seit 7 Jahren lebe ich in der Schweiz, hat sich nach meinem Studium in Deutschland so ergeben. Nun habe ich einen Mann in meinem Heimatort in Deutschland kennen und lieben gelernt und wir wünschen uns ein Baby. Zurzeit Pendel ich hin und her. In der Schweiz sind 14 Wochen Mutterschutz. Mei ...
Guten Morgen Frau Bader Ich bin Schweizerin und lebe in der Schweiz. Mein Partner ist Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland. Unser Kind wird voraussichtlich Ende Januar zur Welt kommen. Die Geburt hätten wir gerne in der Schweiz auf Grund zur Nähe zu meiner Familie. Wir planen allerdings per Ende März, also zwei Monate nach errechnetem ET, in ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide ...
Guten Tag Frau Bader, die letzten 13 Jahre habe ich in der Schweiz gelebt und lückenlos als Dentalhygienikerin gearbeitet. Auf den 31.05 habe ich mein Arbeitsverhätnis gekündigt um wieder nach Deutschland zurück zu kehren. Für die Übergangszeit Juni/Juli habe ich mich privat Krankenversichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse, da eine 3 Wöchige ...
Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Herzlichen Dank vorab!
Liebe Frau Bader, mein Mann (Deutsch) und ich (Spanisch) erwarten unser 2. Kind und möchten gerne nach Deutschland zurückziehen. Nun stellen sich uns folgende Fragen: 1. Wie lange nach der Geburt (in der Schweiz) haben wir Zeit nach DE zu ziehen und noch Elterngeld zu beanspruchen? Bekommt man das Elterngeld dann auch rückwirkend ab der G ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
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