Joni3203
Hallo Frau Bader, ich habe ein komplettes BV bekommen. Vorher war ich bereits über 6 Wochen krank geschrieben und auch im Krankenhaus weil ich immer wieder Blutungen hatte. Mein FA hat mir zuerst ein individuelles BV gegeben mit 4 Stunden am Tag. Die Beschwerden wurden dadurch aber nicht besser. Jetzt hat er mir ein komplettes BV ausgestellt. Erfährt der AG den Grund für das BV? Auf dem BV ist nur angegeben das ansonsten das Leben der Mutter und des Kindes gefährdet sind. Ist es in der Praxis denn so das die AG den Grund anfragen? Lg Joni
Hallo, wenn Sie Blutungen haben, hat das doch nichts mit der Arbeitsstelle zu tun. Dann sind Sie nicht arbeitfähig. AU geht dem BV vor. Ja, der Grund für ein BV muss genannt werden, damit es dem AG möglich ist, Abhilfe zu schaffen. Liebe Grüße NB
Dojii
Klingt für mich eher, als müsste die AU weiterlaufen, da du gesundheitlich nicht in der Lage bist, generell zu arbeiten. Ein BV kannst du nur bekommen, wenn du tatsächlich arbeitsfähig bist, die Arbeit an sich aber eine Gefahr darstellt. Also, ja, der Arbeitgeber kann das BV hinterfragen bzw. anzweifeln. In dem Fall wahrscheinlich sogar zurecht.
Joni3203
Aber meine FÄ meinte ja das der AG den Grund nicht erfährt? Also das bedeutet er müsste es ja von der KK erfahren? Ansonsten wüsste doch der FA das die Anfrage vom AG kommen könnte? Danke für deine Antwort. LG Joni
Dojii
Die Gründe müssen dem Arbeitgeber (auf Nachfrage) genannt werden, denn der müsste erst einmal grundsätzlich das Problem bei deiner Arbeit lösen, um das potentielle BV unnötig zu machen. So schreibt es das Gesetz vor. Ein BV besagt nämlich erst einmal, dass die Arbeiten, die du ausüben müsstest, eine Gefahr für dich bzw. das Baby darstellen. Die Gefahr geht also von der speziellen Arbeit aus, nicht von deinem Körper. Erst wenn der Arbeitgeber meldet, dass er dich nicht gefahrlos einsetzen kann (weil er bspw. keine Tätigkeit hat, die du gefahrlos ausüben kannst), bekommst du ein BV (in dem Fall vom Arbeitgeber direkt und nicht von deiner Ärztin). Nach der letzten Gesetzesänderung sind die BVs das letzte Mittel, wenn alle anderen Mittel versagen. Und um alle anderen Mittel auszuschöpfen, muss der Arbeitgeber eben wissen, wieso du nicht arbeiten kannst/darfst. Bist du gesundheitlich nicht in der Lage generell zu arbeiten (egal welche Tätigkeit), dann muss dir deine Ärztin eine AU ausstellen bzw. die bereits laufende verlängern.
Summer80
Um das noch mal übersichtlich zusammenzufassen: Ein BV bekommst du, wenn du an sich kerngesund bist, aber dein Arbeitgeber dir keine Arbeit geben kann, die mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar ist. Das ist z.B. der Fall wenn du mit gefährlichen Stoffen arbeitest, ständig über 5 kg heben musst, schwere körperliche Arbeit tätigst oder als Erzieherin arbeitest. Kann der Arbeitgeber keine Ersatztätigkeit für dich finden (bei Erzieherinnen z.B. im Büro ohne Kontakt zu den Kindern, ebenso bei Physiotherapeuten z.B. am Empfang oder im Backoffice,...), schickt er dich ins Berufsverbot. Kannst du aufgrund von Blutungen, Kreislaufbeschwerden oder anderen körperlichen Beschwerden generell nicht arbeiten, bekommst du KEIN Berufsverbot, sondern bis arbeitsunfähig. Das heißt, dein Arzt muss dich AU schreiben. Eine AU geht einem BV immer vor. Also: Bist du gesund und kannst grundsätzlich arbeiten, dein Arbeitsplatz ist aber generell für JEDE Schwangere zu gefährlich, gibt es ein BV. Der Arbeitsplatz verursacht also die "Probleme" und nicht dein Körper. Kannst du aufgrund von persönlichen Beschwerden oder Risiken in der Schwangerschaft nicht arbeiten, bist du arbeitsunfähig und wirst vom Arzt krankgeschrieben. Hier verursacht also dein Körper das "Problem". Ich hoffe, der Unterschied wird klar.
IzzyP
Liebe Joni Nein, wenn du es nicht selbst sagst, erfährt dein AG keinen weiteren Grund als den auf dem Schreiben deines FA. AUch bei mir sind mehrfach Blutungen im zweiten und dritten Monat jedes Mal während oder kurz nach aufregenden/anstrengenden Terminen mit Kollegen/Kunden aufgetreten, so dass mich mein FA erst zwei mal krank geschrieben hat und nach dem vierten Vorfall und zusätzlicher Abklärung im KH genau aus diesem Grund ins BV geschickt hat. Das fiel bei mir zeitlich in die Phase des Lockdowns und weder Kollegen noch Kunden waren auf Home-Office, fehlende Betreuung etc eingestellt. Vor Erteilung des BVs hatte ich bereits versucht, dem Stress durch Meditation und regelmäßige Pausen zu begegnen, aber ich war völlig abgelenkt von der Schwangerschaft und die Arbeit hat mich richtig "zermürbt", ich war abends nach 8 Stunden in Telkos völlig erschöpft und musste mich förmlich zu regelmäßigem Essen und Spaziergängen etc zwingen. Im Agenturalltag bin ich solche anstrengenden Phasen seit jeher gewöhnt und teilweise beflügelt mich der Stress zu Höchstleistung, aber zusammen mit der Schwangerschaft hat das plötzlich nicht mehr geklappt, diese ganzen Konflikte und Klärungen auf inhaltlicher und kommunikativer Ebene waren so belastend, dass ich meinem FA und meiner Hebamme, die mich dazu gedrängt hat, mich meinem FA anzuvertrauen, im Nachhinein so dankbar bin, dass die beiden mich aus dieser Situation rausgezogen haben. Erst mit dem Abstand zum Job hat sich mein Körper beruhigt und ich kann mich seitdem über eine gute Schwangerschaft freuen. Am Anfang hatte ich ein schlechtes Gewissen, aber ich habe über die Jahre so viele unbezahlte Überstunden geleistet und bin voller Freude und Energie in jede Lücke gesprungen, dass ich zugunsten meiner und vor allem der Gesundheit meines Babys diese erzwungene Auszeit dankbar annehme. Glücklicherweise hat mich meine Chefin auch sehr unterstützt, da sie selbst die Erfahrung mit einem Frühchen gemacht hat und sich sicher war, dass hier ebenfalls der Stress im Job dazu geführt hatte, daher habe ich ihr die genaue Situation im Vertrauen erzählt. Lass dir nichts einreden, niemand anderes hier kann deine Belastung und woher sie kommt nachvollziehen oder beurteilen. Ich drück dir die Daumen!
ALF0709
Von Frau bader (also der Anwältin) gelesen? Zu sagen sie habe keine Ahnung ist schon unverschämt
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