Zauberfee-81
Hallo Fr. Bader, bin ich rechtlich dazu verpflichtet in meinem Antrag auf Elternzeitverlängerung (nach 2 Jahren Elternzeit) einen Grund für die Verlängerung anzugeben? Vorab vielen Dank, Zauberfee-81
Hallo, Nein. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Solange Du innerhalb der Fristen bist ( 7 Wochen vorher ) nein.
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