Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Grund angeben weshalb Elternzeitverlängerung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Grund angeben weshalb Elternzeitverlängerung?

Zauberfee-81

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Hallo Fr. Bader, bin ich rechtlich dazu verpflichtet in meinem Antrag auf Elternzeitverlängerung (nach 2 Jahren Elternzeit) einen Grund für die Verlängerung anzugeben? Vorab vielen Dank, Zauberfee-81


Sternenschnuppe

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Solange Du innerhalb der Fristen bist ( 7 Wochen vorher ) nein.


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