Mitglied inaktiv
Guten Tag, Es geht um ein Arbeitsverhältnis, bei dem ein auf drei Monate befristetes Probearbeitsverhältnis vereinbart ist. Innerhalb der Probezeit kann bis 14 Tage vor deren Ablauf von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden, ansonst wird der Vertrag zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Greift in so einem Fall der Mutterschutz bereits, wenn diese Kündigungfrist verstrichen ist, oder muss hierzu das Probearbeitsverhältnis komplett beendet sein? Hierzu gibt es leider nirgendwo Informationen zu finden. Wünsche ihnen ein gutes neues und erfolgreiches Jahr 2010! Und vielen Dank für die Antworten! Viele Grüße
Hallo, Kü-Schutz besteht auch in der Probezeit, es sei denn, der Vertrag ist auf die Probezeit befristet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn die Befristung des aktuellen Vertrages noch nicht abgeschlossen ist, dann kann der AG zum ende der Befristung kündigen. Wenn Der AG nicht zeitgerecht geündigt hat, dann schliesst der Unbefristete ja automatisch an, dann gibt es auch den Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft.
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