Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gibte es Fristen zum Wiedereinstieg nach einem Jahr Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gibte es Fristen zum Wiedereinstieg nach einem Jahr Elternzeit?

Rakete2014

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Ich habe meinen Tochter am 14.12.14 bekommen. Der voraussichtliche ET war der 16.12.14. Nach dem ET habe ich natürlich vorab meinen Elternzeitantrag beim AG schriftlich eingereicht. Wir haben aber in dem Elternzeitjahr den realen ET Termin nicht angeglichen. Normalerweise endete meine Elternzeit am 13.12.15. Meinen Wiedereinstieg in die Arbeit ist nun aber auf den 16.12.15 datiert laut meinen Antrag. Habe ich in den 2 ungeklärten Tagen dann kein Arbeitsverhältnis oder zählt das noch als unbezahlte Elternzeit? Geht mir da ein Rentenanspruch für 2 Tage verloren bzw. habe ich irgendeinen Nachteil dadurch? Mein AG sagt es macht nichts aus... Danke schon Vorab für Ihre Hilfe!!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ein völlig flexibles Datum bezüglich des Endes der Elternzeit beantragen, so dass sie keine Probleme haben. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du hättest am 14. auf Arbeit gehen müssen. Elternzeit wird nur exakt in Lebensmonaten genommen. LG Lilly


Sternenschnuppe

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Das Ende der Elternzeit kann man frei wählen. Du warst bis 15.12. in Elternzeit. Alles gut.


Sternenschnuppe

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Elterngeld geht nur für Lebensmonate. Elternzeit ist völlig flexibel


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