Ich habe meinen Tochter am 14.12.14 bekommen. Der voraussichtliche ET war der 16.12.14. Nach dem ET habe ich natürlich vorab meinen Elternzeitantrag beim AG schriftlich eingereicht. Wir haben aber in dem Elternzeitjahr den realen ET Termin nicht angeglichen. Normalerweise endete meine Elternzeit am 13.12.15. Meinen Wiedereinstieg in die Arbeit ist nun aber auf den 16.12.15 datiert laut meinen Antrag. Habe ich in den 2 ungeklärten Tagen dann kein Arbeitsverhältnis oder zählt das noch als unbezahlte Elternzeit? Geht mir da ein Rentenanspruch für 2 Tage verloren bzw. habe ich irgendeinen Nachteil dadurch? Mein AG sagt es macht nichts aus...
Danke schon Vorab für Ihre Hilfe!!!!
von
Rakete2014
am 12.01.2016, 17:25
Antwort auf:
Gibte es Fristen zum Wiedereinstieg nach einem Jahr Elternzeit?
Hallo,
Sie können ein völlig flexibles Datum bezüglich des Endes der Elternzeit beantragen, so dass sie keine Probleme haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2016
Antwort auf:
Gibte es Fristen zum Wiedereinstieg nach einem Jahr Elternzeit?
Du hättest am 14. auf Arbeit gehen müssen. Elternzeit wird nur exakt in Lebensmonaten genommen.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 12.01.2016, 17:32
Antwort auf:
Gibte es Fristen zum Wiedereinstieg nach einem Jahr Elternzeit?
Das Ende der Elternzeit kann man frei wählen. Du warst bis 15.12. in Elternzeit.
Alles gut.
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2016, 18:06
Antwort auf:
Gibte es Fristen zum Wiedereinstieg nach einem Jahr Elternzeit?
Elterngeld geht nur für Lebensmonate.
Elternzeit ist völlig flexibel
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2016, 18:07