elisa74
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit ein paar Tagen ein individuelles BV, MET ist Ende Januar 2015. Ich habe für 2014 noch Urlaubsanspruch. Im Gesetz steht: "Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen" Ich weiß nicht, welche Fristen und Urlaubsjahre gemeint sind. Wenn ich bis Januar 2016 in Elternzeit bin, kann ich dann den Urlaubsanspruch aus 2014 und anteilig 2015 (bis Ende Mutterschutz) im Anschluß an die Elternzeit im Jahr 2016 noch in Anspruch nehmen? Habe ich es richtig verstanden, dass man während des BV sogar einen Anspruch auf Einmalzahlungen hat? Unabhängig davon, dass das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate maßgeblich ist? Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen! MfG
Hallo, Sie könnend en resturlaub in dem JAhr nehmen, in dem die EZ endet und im Folgejahr Liebe Grüße NB
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