Hallo Frau Bader,
ich benötige nochmal dringend Hilfe zu meinem Urlaubanspruch im Mutterschutz. Im Januar hatten Sie geschrieben, dass der Urlaubsanspruch immer in vollen Kalendermonaten berrechnet wird.
http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=78025&suche=urlaubsanspruch&seite=2#start
Das Personalbüro erkennt das nicht an, sondern möchte ihn taggenau berrechnen. Können Sie mir den Getzestext nennen, wo das mit der monatl. Abrechnung steht?
Vielen Dank
von
smil.y
am 21.03.2011, 13:42
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Gesetzestext Urlaubsanspruch
Ist ja schon beantwortet :-)
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.03.2011
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Gesetzestext Urlaubsanspruch
§ 17 BEEG
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 21.03.2011, 14:02
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Gesetzestext Urlaubsanspruch
Der Mutterschutz geht bis zum 09.09. (Der September ist also weder voll Elternzeit noch voll Mutterschutz)
Habe ich für diesen Monat Urlaubsanspruch oder nicht?
LG
von
smil.y
am 21.03.2011, 20:20
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Gesetzestext Urlaubsanspruch
Hallo,
wie meine Vorrednerin festgestellt hat gilt § 17 Abs. 1 BEEG, es darf dir nur für jeden vollen Monat Elternzeit 1/12 Jahresurlaubsanspruch abgezogen werden, für September also gar keiner, da es kein voller Monat ist. Abgezogen werden darf dann erst ab Oktober, also für 2011 3/12 des Jahresurlaubs (sofern du seit 01.01. dort arbeitest).
Gruß
von
Lina_100
am 22.03.2011, 08:59