wilma1077
Bitte nicht lachen, ich bin vielleicht was blöd, jedenfalls bin ich mir unsicher wie das jetzt mit meiner Elternzeit weiterläuft: Ich habe Zwillinge, die am 25.7 zwei Jahre alt werden. Ich hab direkt zwei Jahre Elternzeit beantragt und habe damit jetzt die Möglichkeit ohne Zustimmung meines Arbeitgebers die Elternzeit zu verlängern, oder? Wie mach ich das jetzt am schlausten? Ich teile meinem Arbeitgeber (muss ich auch ner anderen Stelle, z.B Krankenkasse was mitteilen?) fristgerecht (wie ist die Frist?) mit, dass ich verlängern möchte. Ich habe ja noch 3 Jahre zur Verfügung. Ich werde vorerst nicht wieder Vollzeit arbeiten gehen, dass ich gerne weitere zwei Jahre beantragen möchte-oder nur anmelden-ich brauch doch keine Zustimmung, oder wie ist das? Auf mehr als 30 Wochenstunden komme ich sicher nicht! Oder macht es doch eher Sinn nur ein Jahr zu beantragen und falls ich den Arbeitgeber wechsel dort Elternzeit zu beantragen?? Ich kann doch bestimmt nur bei dem Arbeitgeber EZ beantragen, wo ich vorm MuSchu gearbeitet habe?? Wie verhält sich das mit dem Jahr, dass ich aufsparen kann-bis wann kann ich das nehmen und welche Arbeitskonditionen "friert" diese EZ ein?
Hallo, Sie können bis zu 5 Jahren nehmen - über das 3. Jahr hinaus aber nur mit Zustimmung des AG. Frist Antrag 7 Wo vor Beginn Liebe Grüße NB
SumSum076
Mit Zwillingen kannst du maximal 5 Jahre Elternzeit nehmen. 3 davon kannst du ohne Zustimmung nehmen, die 2 anderen liegen nach dem 3. Geburtstag. Für diese zwei brauchst du die Zustimmung deines AG. Dazu beantragst du jetzt (vor dem 2. Geburtstag der Kinder) bei deinem AG die Übertragung von je 12 Monaten Elternzeit pro Kind (= 2 Jahre) über das dritte Jahr hinaus. Dann kannst du sie zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen (also auch direkt im Anschluss). Möchtest du während der Elternzeit arbeiten, beantragst du das gleich mit - sofern du schon weißt, wann und wie. Wenn du es noch nicht genau weißt, kündigst du deine "Teilzeit in Elternzeit" schon mal an und teilst mit, wann du dich genauer festlegen möchtest. Möchtest du während der Elternzeit deinen Arbeitsgeber wechseln, ist das kein Problem. Du kündigst mit der vertraglichen Frist. Allerdings ist ein neuer AG nicht an die Vereinbarungen zur Elternzeit zwischen dir und deinem alten AG gebunden. Ein neuer AG muss dir keine Elternzeit übertragen...aber er kann! (ich würde soviel Elternzeit wie möglich übertragen lassen und auch nehmen, denn kündigen kannst du immer noch) Gruß Sabine
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